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Rechtsanwältin Claudia Charlotte Obermann

RAin Claudia C. Obermann

Erbausschlagung / Erbrecht
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Als Rechtsanwältin für Erbrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Erbrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Erbrecht weiterhelfen kann.

Der Regelfall geht davon aus, dass Erben finanziell oder in einer sonstigen vermögenswirksamen Art und Weise durch ein Erbe begünstigt werden. Leider kann aber durch den Erbfall auch genau das Gegenteil eintreten. Ein Erbe oder mehrere Miterben sind mit dem Tod des Erblassers seine sogenannten Gesamtrechtsnachfolger. Das bedeutet konkret, dass sie sämtliche Rechte und Pflichten, die der Erblasser zu Lebzeiten eingegangen ist, ausnahmslos übernehmen (so beispielsweise auch etwaige Dauerschuldverhältnisse wie Mietverträge).

Da es unbillig wäre, etwaige Schulden den Erben aufzuerlegen, besteht für sie die Möglichkeit, kurz nach dem Erbfall die uneingeschränkte Erbausschlagung zu erklären.


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Telefontermin perfekt!

Telefontermin Ich habe eine ausführliche und kompetente Auskunft erhalten und mir wurden mögliche Perspektiven aufgezeigt. Sehr zugewandte Beratung, hat 5 Sterne verdient.

Telefontermin Frau Obermann ist die beste AnwältinSie überzeugt mit einem unglaublichen Fachwissen und berät jeden Klient nach auch mit sehr vie Verständnis.

Telefontermin Frau Obermann hat mir wieder sehr weitergeholfen. Ich kann sie wärmstens weiterempfehlen.

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Telefontermin Ich bin äußerst zufrieden mit der Rechtsberatung von Frau Rechtsanwältin Obermann. Besser geht nicht! Klare Weiterempfehlung und ganz herzlichen Dank!


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