Erbrecht Enterbung / Entziehung - telefonische Rechtsberatung
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Bei innerfamiliären Zerwürfnissen kommt es gelegentlich vor, dass sich ein Erblasser dazu entschließt, einen missliebigen Begünstigten zu enterben. Dies kann durch Streichung im Testament geschehen, vor allem aber durch eine notarielle Erklärung der ausdrücklichen Enterbung. Sodann steht dem Enterbten nur noch der Pflichtteil, also die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, zu. In besonderen Ausnahmefällen ist es sogar möglich, dem Enterbten darüber hinaus noch den Pflichtteil zu entziehen. Dieser Extremfall ist jedoch aufgrund der vom Gesetzgeber angenommenen besonderen Schutzwürdigkeit des Erben an ganz besonders strenge Voraussetzungen geknüpft.
Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für Ihr Beratungsgespräch im Erbrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel einen Vertrag oder weitere Dokumente, die für Ihren Fall wichtig sind, per Upload zu übertragen.
Zu empfehlen ist eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft im Erbrecht zu erhalten.
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RAin Obermann perfekt!
RAin Obermann Ich habe eine ausführliche und kompetente Auskunft erhalten und mir wurden mögliche Perspektiven aufgezeigt. Sehr zugewandte Beratung, hat 5 Sterne verdient.
RA Syroth Hervorragende Beratung. Herzlichen Dank
RAin Obermann Frau Obermann ist die beste AnwältinSie überzeugt mit einem unglaublichen Fachwissen und berät jeden Klient nach auch mit sehr vie Verständnis.
RA Pietsch Vielen Dank für Ihre tolle Beantwortung meiner Frage.
RAin Obermann Frau Obermann hat mir wieder sehr weitergeholfen. Ich kann sie wärmstens weiterempfehlen.