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Erbrecht Enterbung / Entziehung - telefonische Rechtsberatung

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Bei innerfamiliären Zerwürfnissen kommt es gelegentlich vor, dass sich ein Erblasser dazu entschließt, einen missliebigen Begünstigten zu enterben. Dies kann durch Streichung im Testament geschehen, vor allem aber durch eine notarielle Erklärung der ausdrücklichen Enterbung. Sodann steht dem Enterbten nur noch der Pflichtteil, also die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, zu. In besonderen Ausnahmefällen ist es sogar möglich, dem Enterbten darüber hinaus noch den Pflichtteil zu entziehen. Dieser Extremfall ist jedoch aufgrund der vom Gesetzgeber angenommenen besonderen Schutzwürdigkeit des Erben an ganz besonders strenge Voraussetzungen geknüpft.

Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für Ihr Beratungsgespräch im Erbrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel einen Vertrag oder weitere Dokumente, die für Ihren Fall wichtig sind, per Upload zu übertragen.

Zu empfehlen ist eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft im Erbrecht zu erhalten.


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RAin Ordemann Tolle und ausführliche Beratung

RA Syroth Ein äußerst kompetenter anwalt, welcher mir bei meinen Auseinandersetzungen mit meinen Nachbarn perfekte, nachvollziehbare, gesetzlich fundierte Aussagen mit den weg gegebenen hat, welche mir meine Angst vor einer fristlosen Kündigung der Wohnung komplett nehmen konnten und mich durch seinen angehängten humorvollen beispiele sogar zum lächeln bringen konnten. Ich bedanke mich in vollem Umfang für dieses Gespräch und wünsche ein gesegnetes Weihnachtsfest

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RA Reichwald Herr Reichwald hat mein Anliegen sehr gut und schnell verstanden und mich klar und verständlich und absolut angemessen beraten.Besten Dank hierfür!Dr. Armin Roth

RA Pietsch Freundliche und schnelle Beratung

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