Sozialrecht Sozialversicherung - telefonische Rechtsberatung
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Bei der Sozialversicherung handelt es sich um eine obligatorische Einrichtung.
Sie soll dafür sorgen, dass Arbeitnehmer eine garantierte Leistungsgewährung im Fall von Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsunfall, aber auch Mutterschaft haben.
Die Sozialversicherung wird durch Beiträge der Arbeitgeber der jeweils Versicherten sowie durch Zuschüsse des Bundes getragen.
Jeder Sozialversicherte muss daher einen sogenannten Sozialversicherungsausweis erhalten.
Der Sozialversicherungsausweis wird von der jeweiligen Rentenversicherung ausgestellt.
Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für Ihr Beratungsgespräch im Sozialrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel einen Vertrag oder weitere Dokumente, die für Ihren Fall wichtig sind, per Upload zu übertragen.
Zu empfehlen ist eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft im Sozialrecht zu erhalten.
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Gesamtbewertung
10682 Bewertungen
RA Renner Freundlich und kompetent
RA Hetényi Super schnell und kompetent!
RA Beutler Ich habe gute Tipps und Rat bekommen. Ich habe mich sehr gefreut.
RA Hetényi Gut beraten in Bankrecht.
RAin Draudt-Syroth Vielen Dank für Ihren fachkundigen Rat
RAin Obermann Freue mich immer, Auskunft und auch Zuspruch immer, hilft mir immer, vielen Dank