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Das Sozialrecht ist von seiner Rechtsnatur her Öffentliches Recht und wird entsprechend in seiner Systematik auch so behandelt wie alle anderen Gebiete des Öffentlichen Rechts. Es ist jedoch derart komplex und umfangreich, dass sich das sogenannte Sozialgesetzbuch faktisch aus dreizehn Gesetzbüchern zusammensetzt. Dabei ist bemerkenswert, dass es ein 13. Gesetzbuch nominell (SGB XIII) nicht gibt, da man die "13" als Unglückszahl auslassen wollte und das 13. Buch als SGB XIV benannt hat.

Im Folgenden sollen die einzelnen Bücher im Überblick vorgestellt werden:

  • SGB I - Allgemeiner Teil
  • SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende
  • SGB III - Arbeitsförderung
  • SGB IV - Sozialversicherungsrecht
  • SGB V - (gesetzliches) Krankenversicherungsrecht
  • SGB VI - Rentenversicherungsrecht
  • SGB VII - Unfallversicherungsrecht
  • SGB VIII - Kinder- und Jugendhilferecht
  • SGB IX - Behindertenrecht
  • SGB X - Sozialverwaltung einschließlich Datenschutz
  • SGB XI - Pflegeversicherungsrecht
  • SGB XII - Sozialhilferecht
  • SGB XIV - Entschädigungsrecht

Aufgrund des enormen Umfanges ist es daher auch nicht überraschend, dass es eine eigene Gerichtsbarkeit in Form der Sozialgerichte, einschließlich der Landessozialgerichte (LSG) und des Bundessozialgerichtes (BSG) für sozialrechtliche Streitigkeiten gibt.

In Deutschland sind alle Sozialleistungen durch Gesetze eindeutig geregelt. An diese Gesetze müssen sich alle Sozialleistungsträger halten.

Aber, auch Sie haben als Sozialleistungsempfänger, unter gewissen Umständen und entsprechend der bezogenen Sozialleistungen, Pflichten, die eingehalten werden müssen. Andernfalls kann es dazu führen, dass Ihr Anspruch auf soziale Leistungen sich verringert oder im schlimmsten Fall – vollständig entfällt.

Lassen Sie sich jetzt beraten und verschaffen Sie sich Klarheit. Im Sozialrecht können die meisten Fragen in einem Telefonat oder in einer E-Mail beantwortet werden. Komplexe Sachverhalte können gerne vor Ort in einer Kanzlei in Ihrer Nähe besprochen werden.


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