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Anwaltshotline für Strafrecht

Straßenverkehrsdelikte: RAin Kirsten Hieble-Fritz

Straßenverkehrsdelikte werden (da häufig fahrlässig) zumeist von eigentlich "unbescholtenen" Bürgern begangen, die sich dann recht unvorbereitet mit Ordnungswidrigkeitsverfahren oder sogar Strafverfahren konfrontiert sehen.

Die häufigsten strafrechtlich relevanten Verkehrsstraftaten sind die Unfallflucht (§ 142 StGB), Fahren unter betäubenden Substanzen (§ 316 StGB), Vollrausch (§ 323a StGB), gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG), Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG), aber auch in jüngerer Zeit immer häufiger auftretend verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB).

Leider ist beispielsweise nach einer geahndeten Trunkenheitsfahrt für die betroffenen Täter nicht einmal unbedingt die damit einhergehende Verurteilung zu einer (zumeist) Geldstrafe samt Nebenstrafe (Entziehung der Fahrerlaubnis) das größte Problem, sondern die Wiederlangung der Fahrerlaubnis.

Hierfür fordert die Straßenverkehrsbehörde ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 Promille in der Regel eine bestandene medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).

Es lohnt sich also in jedem Fall, sich bestmöglich beraten zu lassen, wenn man wegen eines Sraßenverkehrsdeliktes in Erscheinung getreten ist.

Rufen Sie mich an und lassen Sie sich rechtssicher im Strafrecht am Telefon beraten. Sie erhalten von mir eine kompetente und freundliche Rechtsberatung. Die Beratungsgespräche über unsere Anwaltshotline für Strafrecht sind erheblich kostengünstiger als ein Kanzlei-Termin. Zusätzlich erspart Ihnen eine Telefonberatung die Anfahrt zu meiner Kanzlei sowie eventuelle Wartezeiten.

Hotline: Von der kleinen Rechtsfrage bis zur komplexen Rechtsberatung im Strafrecht – ich berate Sie telefonisch zu Ihrer aktuellen Rechtslage sowie Ihren Möglichkeiten, sich zu wehren und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

Vertretung: Sollte es in Ihrem Fall nötig sein, dass Sie weitere Schritte einleiten müssen oder können, dann haben Sie die Möglichkeit, mir ein Mandat zu erteilen. Somit können Sie sich von mir vollumfänglich telefonisch beraten lassen und gegebenenfalls vertrete ich Sie außergerichtlich und vor deutschen Strafgerichten.

Kosten: Eine telefonische Rechtsberatung ist kostengünstig, da Sie pro Minute nur 1,99 Euro * und ausschließlich für die tatsächliche Beratungsdauer bezahlen. Meine Telefonberatungen im Strafrecht dauern durchschnittlich 8 Minuten – somit erhalten Sie für durchschnittlich 16 Euro eine kompetente Rechtsberatung, die ebenso rechtssicher und effektiv ist wie eine Beratung in meiner Kanzlei. Zusätzlich ersparen Sie sich die Kosten und Zeit der Anfahrt!


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Hotline Beratung Besten Dank für den Hinweis über das weitere Vorgehen betreffend Klageabweisungsrecht - BESTEN DANKW. Wiebe

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