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RA Sen: Opferrecht Nebenklage
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In der forensischen Praxis hat das Opferrecht - völlig zu Recht - inzwischen eine größere Bedeutung erlangt.

Mittlerweile können Opfer von Straftaten (gerade Opfer von Gewalttaten und/oder Sexualdelikten) nicht nur Hilfe und Unterstützung bei etablierten Vereinigungen wie beispielsweise dem "Weißen Ring" erhalten.

Sogar die meisten Gerichte haben seit einiger Zeit speziell ausgebildete Sozialarbeiter, die ein Opfer vor, während und nach einem Hauptverhandlungstermin, in dem zumeist die Zeugeneinvernahme als Geschädigter erforderlich ist, psychologisch betreuen.

So kann ein Opfer nicht nur ein angemessenes Schmerzensgeld zivilrechtlich einklagen, sondern seine Rechte im Rahmen des sogenannten Adhäsionsverfahren inzident in einem Strafprozess geltend machen.

Bei besonders schwerwiegenden Straftaten hat der Gesetzgeber den Opfern durch die Nebenklage die Möglichkeit geschaffen, einem Strafprozess aktiv als Verfahrensbeteiligte beizutreten.

Unter welchen Voraussetzungen ein Opfer selbst oder auch Angehörige (etwa von Todesopfern oder Minderjährigen) einem Verfahren beitreten können, ist abschließend in § 395 StPO geregelt.

Unabhängig von einer geldwerten Wiedergutmachung wirkt sich die Möglichkeit, einem Täter noch mal "auf Augenhöhe" begegnen zu können, psychisch positiv auf die Bewältigung des Geschehenen aus.

Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für unser Beratungsgespräch im Strafrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel Vertragsunterlagen oder weitere für Ihren Fall wichtige Dokumente, per Upload in meine Kanzlei zu übertragen. So ist für Sie und für mich eine bestmögliche Vorbereitung auf unser telefonisches Rechtsberatungsgespräch im Strafrecht gesichert.

Ich empfehle eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft zu erhalten.


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