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E-Mail Beratung im Strafrecht

RAin Obermann: Betäubungsmittel Drogen BtMG
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Einen wichtigen Bereich im Strafrecht nimmt das Gebiet rund um das BtMG ein. Nicht ohne Grund gibt es für Betäubungsmitteldelikte ein eigenständiges Gesetz neben dem Strafgesetzbuch, nämlich das besagte Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

Der reine Eigenkonsum ist dabei nicht unter Strafe gestellt, wohl aber der Besitz und der Handel mit Betäubungsmitteln.

Je nachdem, um welche Betäubungsmittel es sich handelt (etwa Opiate, Amphitamine oder andere), wird individuell bewertet, wann es sich noch um eine geringe Menge handelt, die für eine Vermutung des Eigenkonsums spricht und somit weniger hart bestraft wird.

Eine Besonderheit bietet auch das Institut "Therapie statt Strafe", das unter den besonderen Voraussetzungen des § 35 BtMG angewendet werden kann.

Ihre Vorteile: zeitnahe, kostengünstige und rechtssichere E-Mail Rechtsberatung im Strafrecht. Auf Wunsch können Sie Ihre Rechtsfrage anonym stellen.

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Information: Sobald ich Ihre Rechtsfrage beantwortet habe, haben Sie noch 2-mal die Möglichkeit, eine Frage per E-Mail an mich zu stellen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer Hauptfrage steht. Somit haben Sie die Gewissheit, dass ich Ihre strafrechtliche Frage ausführlich und zu Ihrer vollsten Zufriedenheit beantworten werde.

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Telefontermin Frau RA`in Obermann hat mich erneut ganz hervorragend beraten. Wenn man rechtlich nicht mehr weiter weiss, ist man bei ihr bestens aufgehoben! Langjährige Berufserfahrung, hohe fachliche Qualifikation, großes Engagement und eine sehr sympathische Persönlichkeit zeichnen Frau RA`in Obermann aus. Klare Weiterempfehlung und Ganz herzlichen Dank!

Telefonberatung Wie immer konnte Frau RA Obermann mir die richtigen Tipps geben.

Telefonberatung Super schnelle kompetente Beratung !Schade, dass Sie so weit weg sind. Frau Obermann wäre meine Anwältin!!!!!

Telefonberatung Danke

Telefontermin Sehr kompetent, sehr freundlich, absolut empfehlenswert!

Telefonberatung Angenehmes Gespräch Kompetenz pur!



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