Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer Rechtsberatung
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Der Begriff der Umsatzsteuer und der der Mehrwertsteuer sind weitestgehend identisch. Das Besondere an dieser Steuerart ist, dass sie von einem Steuerschuldner angemeldet und abgeführt wird, der selbst damit gar nicht belastet wird. Die wirtschaftliche Belastung und Vorableistung eines Dritten wird durch den Steuerschuldner, der sie letztlich an das Finanzamt zahlt, also quasi nur weitergeleitet.
Entsprechend handelt es sich bei der Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer faktisch um eine indirekte Steuer.
Die Umsatzsteuer ist zudem um eine sehr dynamische Steuerart, wie man gerade im Jahr 2020 an den unterschiedlichen Steuersätzen von 19 und zeitweise nur 16 Prozent sehen konnte.
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RA Pietsch Wie immer sehr kompetent und klar verständliche Beratung. Manchmal hab ich den Eindruck - Jura ist doch ganz einfach nach einem Gespräch mit einem Anwalt :-)Alles Gute und bleiben Sie gesund. Daumen Hoch von mir :-)
RAin Hellmann Kompetent, engagiert, unterstützend.
RA Hetényi schnell und konkret, danke
RA Adamek Danke für die schnelle Beratung
RAin Draudt-Syroth ok
RA Hetényi Ich bin sehr zufrieden mit dem Gespräch mit Herrn Hetényi, da er mir all meine Fragen zum Thema Vermieterrecht beantwortet hat und mir somit eine große Hilfe war! Vielen Dank nochmal!