Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer Rechtsberatung
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Der Begriff der Umsatzsteuer und der der Mehrwertsteuer sind weitestgehend identisch. Das Besondere an dieser Steuerart ist, dass sie von einem Steuerschuldner angemeldet und abgeführt wird, der selbst damit gar nicht belastet wird. Die wirtschaftliche Belastung und Vorableistung eines Dritten wird durch den Steuerschuldner, der sie letztlich an das Finanzamt zahlt, also quasi nur weitergeleitet.
Entsprechend handelt es sich bei der Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer faktisch um eine indirekte Steuer.
Die Umsatzsteuer ist zudem um eine sehr dynamische Steuerart, wie man gerade im Jahr 2020 an den unterschiedlichen Steuersätzen von 19 und zeitweise nur 16 Prozent sehen konnte.
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RA Hetényi Guten Tag Herr RA Hont Péter Hetényi,ich danke Ihnen für die ausführliche Beantwortung. Das hat mir sehr geholfen.Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Arbeit.Freundlichen GrußI.Schievelbein
RA Hetényi Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort. Ich kann Herrn Hetényi sehr empfehlen.
RAin Ordemann Vielen Dank für die sehr schnelle, freundliche und kompetente Beratung.
RAin Hieble-Fritz Sehr geehrte Frau Kirsten Hieble-FritzVielen Dank für Ihre kompetent, umfangreiche und freundliche Beratung. Sie verbinden Fachwissen mit dem nötigen Feingefühl für die Sachlage! Verständlich und Nachvollziehbar! KLASSE
RAin Ordemann Sehr freundliche und kompetente Anwältin. Mit der Beratung war ich sehr zufrieden. Vielen Dank
RA Beyer Sehr nett kompetent und zugewandt! Gerne wieder!