Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer Rechtsberatung
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Der Begriff der Umsatzsteuer und der der Mehrwertsteuer sind weitestgehend identisch. Das Besondere an dieser Steuerart ist, dass sie von einem Steuerschuldner angemeldet und abgeführt wird, der selbst damit gar nicht belastet wird. Die wirtschaftliche Belastung und Vorableistung eines Dritten wird durch den Steuerschuldner, der sie letztlich an das Finanzamt zahlt, also quasi nur weitergeleitet.
Entsprechend handelt es sich bei der Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer faktisch um eine indirekte Steuer.
Die Umsatzsteuer ist zudem um eine sehr dynamische Steuerart, wie man gerade im Jahr 2020 an den unterschiedlichen Steuersätzen von 19 und zeitweise nur 16 Prozent sehen konnte.
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RAin Obermann Eine stets kompete, zugewandt, freundliche Beratung.Absolut empfehlenswert
RA Beyer Vielen Dank! Sehr kompetente und umfassende Beratung. Unbedingt empfehlenswert!
RA Pietsch Unkompliziert, schnell und kompetent.
RA Hetényi Gute Beratung, er war etwas misstrauisch, was ich nicht nachvollziehen konnte und kann, aber die Beratung war zielführend. Würde wohl wieder anrufen.
RA Adamek Vielen Dank Herr Adamek für die gute nachvollziehbare Beratung.Gruss Michael Meyerhttps://www.sensikorelocation.com
RA Hetényi Bin sehr zufrieden, präzise und genau juristisch auf den Punkt gebracht. Immer wieder gern. LG .....