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Am Sozialgericht werden sämtliche Streitigkeiten, die sozialrechtlicher Natur sind, ausgetragen.

Die Besonderheit dieser Gerichtsbarkeit besteht darin, dass kein anwaltlicher Vertretungszwang besteht.

Des Weiteren sind Verfahren vor dem Sozialgericht gerichtskostenfrei, das heißt, es fallen keine Gerichtskosten für die Parteien an. Entsprechend häufiger werden diese Gerichte angerufen, da die "Hemmschwelle" eines Kostenrisikos nicht besteht, was in der Praxis zu einer starken Auslastung bis hin zur Überlastung führt.

Ein Kläger muss sich also bei Klageerhebung darüber im Klaren sein, dass es bis zur Entscheidung über sein Anliegen nicht nur Monate, sondern unter Umständen sogar Jahre dauern kann.


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RA Hetényi Guten Tag Herr RA Hont Péter Hetényi,ich danke Ihnen für die ausführliche Beantwortung. Das hat mir sehr geholfen.Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Arbeit.Freundlichen GrußI.Schievelbein

RA Hetényi Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort. Ich kann Herrn Hetényi sehr empfehlen.

RAin Ordemann Vielen Dank für die sehr schnelle, freundliche und kompetente Beratung.

RAin Hieble-Fritz Sehr geehrte Frau Kirsten Hieble-FritzVielen Dank für Ihre kompetent, umfangreiche und freundliche Beratung. Sie verbinden Fachwissen mit dem nötigen Feingefühl für die Sachlage! Verständlich und Nachvollziehbar! KLASSE

RAin Ordemann Sehr freundliche und kompetente Anwältin. Mit der Beratung war ich sehr zufrieden. Vielen Dank

RA Beyer Sehr nett kompetent und zugewandt! Gerne wieder!


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