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Der eigentlich umgangssprachliche Begriff des Hartz IV steht für das sogenannte Arbeitslosengeld II (auch ALG II), dessen Höhe für alle Empfänger gleich ist, und zwar unabhängig davon, ob und wie lange sie bereits gearbeitet haben und wie viel sie dabei zuvor verdient haben. Es erscheint vielen Bürgern insofern ungerecht, als dass es unter Umständen Empfänger, die niemals gearbeitet haben mit denen gleichstellt, die auf ein langes oder zumindest mehrjähriges Berufsleben zurückblicken.

ALG II Empfänger sollen der Berufstätigkeit wieder (oder erstmals) zugeführt werden.

Daher obliegt den Empfängern eine Mitwirkungspflicht, um möglichst eine Wiedereingliederung in das Berufsleben zu ermöglichen.

Bei Personen, bei denen dies alters- oder krankheitsbedingt nicht mehr möglich ist, tritt die Grundsicherung an die Stelle des Arbeitslosengeldes II.


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RAin Obermann Ich bin mit der Beratung von Frau Rechtsanwältin äußerst zufrienden. Meines Erachtens eine der Besten Anwältinnen! Daher klare Weiterempfehlung von mir!

RA Adamek Sehr nette Beratung gerne wieder.

RA Kaplan Sehr gute Beratung

RA Kaplan sehr nett und kompetent, gerne wieder

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RA Reichwald Vielen Dank für die sehr freundliche, kompetente Beratung und die vielen hilfreichen Tipps zur Umsetzung!


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