Hartz IV Rechtsberatung
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Der eigentlich umgangssprachliche Begriff des Hartz IV steht für das sogenannte Arbeitslosengeld II (auch ALG II), dessen Höhe für alle Empfänger gleich ist, und zwar unabhängig davon, ob und wie lange sie bereits gearbeitet haben und wie viel sie dabei zuvor verdient haben. Es erscheint vielen Bürgern insofern ungerecht, als dass es unter Umständen Empfänger, die niemals gearbeitet haben mit denen gleichstellt, die auf ein langes oder zumindest mehrjähriges Berufsleben zurückblicken.
ALG II Empfänger sollen der Berufstätigkeit wieder (oder erstmals) zugeführt werden.
Daher obliegt den Empfängern eine Mitwirkungspflicht, um möglichst eine Wiedereingliederung in das Berufsleben zu ermöglichen.
Bei Personen, bei denen dies alters- oder krankheitsbedingt nicht mehr möglich ist, tritt die Grundsicherung an die Stelle des Arbeitslosengeldes II.
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RAin Hellmann ich war mit Frau Hellmann bezüglich den Auskünften im Bereich Arbeitsrecht sehr zufrieden. Sie kam immer direkt auf den Punkt und war aussagekräftig, so dass meine Fragen kompetent beantwortet wurden und ich auch bezüglich den Alternativen Handlungsempfehlungen erhalten haben. Jederzeit gerne wieder.
RAin Ordemann Frau Ordemann hat mir die Fragen die ich hatte, verständnisvoll und nachvollziehbar beantwortet. Danke für die Hilfe
RA Adamek Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Beratung!
RA Beutler Hat mir bei meiner Frage sehr weiterhelfen können.
RAin Ordemann sehr nett und kompetent, gerne wieder
RAin Obermann Wie war RA Frau Obermann sehr hilfreich.