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Der eigentlich umgangssprachliche Begriff des Hartz IV steht für das sogenannte Arbeitslosengeld II (auch ALG II), dessen Höhe für alle Empfänger gleich ist, und zwar unabhängig davon, ob und wie lange sie bereits gearbeitet haben und wie viel sie dabei zuvor verdient haben. Es erscheint vielen Bürgern insofern ungerecht, als dass es unter Umständen Empfänger, die niemals gearbeitet haben mit denen gleichstellt, die auf ein langes oder zumindest mehrjähriges Berufsleben zurückblicken.

ALG II Empfänger sollen der Berufstätigkeit wieder (oder erstmals) zugeführt werden.

Daher obliegt den Empfängern eine Mitwirkungspflicht, um möglichst eine Wiedereingliederung in das Berufsleben zu ermöglichen.

Bei Personen, bei denen dies alters- oder krankheitsbedingt nicht mehr möglich ist, tritt die Grundsicherung an die Stelle des Arbeitslosengeldes II.


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RA Adamek Sehr gute und kompetente Beratung mit allen Facetten.

RAin Ordemann Ich wurde sehr kompetent und sehr freundlich beraten. Vielen Dank

RAin Ordemann Dankeschön ich habe eine gute Beratung bekommen

RAin Obermann Frau Obermann bringt es auf den Punkt. Äußerst hilfreiche und kompetente Rechtsberatung. Fünf Sterne!

RA Bangert vielen Dank

RAin Ordemann Eine gute Rechtsberatung. die mir alles über das Erbnachlassverfahren erklärt hat. Guter Rat ist teuer, aber die Telefongebühren haben sich gelohnt! Vielen Dank Frau Ordemann


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