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Sozialrecht Hartz IV - telefonische Rechtsberatung

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Der eigentlich umgangssprachliche Begriff des Hartz IV steht für das sogenannte Arbeitslosengeld II (auch ALG II), dessen Höhe für alle Empfänger gleich ist, und zwar unabhängig davon, ob und wie lange sie bereits gearbeitet haben und wie viel sie dabei zuvor verdient haben. Es erscheint vielen Bürgern insofern ungerecht, als dass es unter Umständen Empfänger, die niemals gearbeitet haben mit denen gleichstellt, die auf ein langes oder zumindest mehrjähriges Berufsleben zurückblicken.

ALG II Empfänger sollen der Berufstätigkeit wieder (oder erstmals) zugeführt werden.

Daher obliegt den Empfängern eine Mitwirkungspflicht, um möglichst eine Wiedereingliederung in das Berufsleben zu ermöglichen.

Bei Personen, bei denen dies alters- oder krankheitsbedingt nicht mehr möglich ist, tritt die Grundsicherung an die Stelle des Arbeitslosengeldes II.

Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für Ihr Beratungsgespräch im Sozialrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel einen Vertrag oder weitere Dokumente, die für Ihren Fall wichtig sind, per Upload zu übertragen.

Zu empfehlen ist eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft im Sozialrecht zu erhalten.


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RA Beutler Ich habe gute Tipps und Rat bekommen. Ich habe mich sehr gefreut.

RA Hetényi Gut beraten in Bankrecht.

RAin Draudt-Syroth Vielen Dank für Ihren fachkundigen Rat

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