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Vertragsrecht Vertragsstrafe - telefonische Rechtsberatung

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Es ist heutzutage beispielsweise in bestimmten Arbeitsverträgen, aber auch zunehmend in der Wirtschaft üblich, in Verträgen bestimmte Vertragsstrafen zu vereinbaren.

Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe wird sodann für die Vertragspartner (manchmal auch nur für eine Partei) verbindlicher Bestandteil. Manchmal sind Vertragsstrafenklauseln auch unwirksam, etwa wenn sie sittenwidrig oder aus sonstigen Gründen rechtswidrig sind. Im Falle ihrer Wirksamkeit entfalten sie jedoch eine unmittelbare Wirksamkeit mit der Obliegenheit eines zusätzlichen Anspruchs (meist Zahlung einer bestimmten Geldsumme), ohne dass diese später noch separat (etwa im Rahmen eines Klageverfahrens) geprüft werden muss.

Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe dient allerdings nicht zuletzt auch der Abschreckung und ist mithin ein zusätzlicher Anreiz, sich Vertragstreu zu verhalten.

Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für Ihr Beratungsgespräch im Vertragsrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel einen Vertrag oder weitere Dokumente, die für Ihren Fall wichtig sind, per Upload zu übertragen.

Zu empfehlen ist eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft im Vertragsrecht zu erhalten.


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RAin Obermann Top-Anwältin. Frau Obermann hat mich wieder bestens beraten in einer umfangreichen Situation, wo jetzt, nach über 1 Jahr, nochmals Bedarf ihrer Rechtsberatung erforderlich war. Wieder hervorragend und besonders hervorhebend: Kleinste Details und Abläufe von damals waren lückenlos präsent bei ihr, was die jetzige Beratung unterstützend mitgetragen hat. Mehr als 5 Sterne von mir. Danke.

RAin Obermann Ich schließe mich allen 5 Sternen an!

RA Hetényi Meine Anfrage wurde von Rechtsanwalt Hetenyi schnell, ausgesprochen ausführlich und verständlich beantwortet. Ich würde mich wieder an ihn wenden. Danke

RAin Obermann Frau Rechtsanwältin Obermann hat mir schnell ein gutes und kompetentes Gefühl vermittelt. Sie ging sehr verständlich den Fall mit mir durch und unterstütze bei dem weiteren Vorgehen. Ich kann die telefonische Beratung bei ihr wirklich nur empfehlen!

RA Beyer Sehr ausführlichen geht verständlich beraten.Kann ich nur empfehlen

RA Hetényi Ich fühle mich bis hierhin sehr gut begleitet :-)!


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