Vertragsrecht Vertragsstrafe - telefonische Rechtsberatung
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Es ist heutzutage beispielsweise in bestimmten Arbeitsverträgen, aber auch zunehmend in der Wirtschaft üblich, in Verträgen bestimmte Vertragsstrafen zu vereinbaren.
Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe wird sodann für die Vertragspartner (manchmal auch nur für eine Partei) verbindlicher Bestandteil. Manchmal sind Vertragsstrafenklauseln auch unwirksam, etwa wenn sie sittenwidrig oder aus sonstigen Gründen rechtswidrig sind. Im Falle ihrer Wirksamkeit entfalten sie jedoch eine unmittelbare Wirksamkeit mit der Obliegenheit eines zusätzlichen Anspruchs (meist Zahlung einer bestimmten Geldsumme), ohne dass diese später noch separat (etwa im Rahmen eines Klageverfahrens) geprüft werden muss.
Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe dient allerdings nicht zuletzt auch der Abschreckung und ist mithin ein zusätzlicher Anreiz, sich Vertragstreu zu verhalten.
Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für Ihr Beratungsgespräch im Vertragsrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel einen Vertrag oder weitere Dokumente, die für Ihren Fall wichtig sind, per Upload zu übertragen.
Zu empfehlen ist eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft im Vertragsrecht zu erhalten.
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Gesamtbewertung
12328 Bewertungen
RA Hetényi Guten Tag Herr RA Hont Péter Hetényi,ich danke Ihnen für die ausführliche Beantwortung. Das hat mir sehr geholfen.Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Arbeit.Freundlichen GrußI.Schievelbein
RA Hetényi Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort. Ich kann Herrn Hetényi sehr empfehlen.
RAin Ordemann Vielen Dank für die sehr schnelle, freundliche und kompetente Beratung.
RAin Hieble-Fritz Sehr geehrte Frau Kirsten Hieble-FritzVielen Dank für Ihre kompetent, umfangreiche und freundliche Beratung. Sie verbinden Fachwissen mit dem nötigen Feingefühl für die Sachlage! Verständlich und Nachvollziehbar! KLASSE
RAin Ordemann Sehr freundliche und kompetente Anwältin. Mit der Beratung war ich sehr zufrieden. Vielen Dank
RA Beyer Sehr nett kompetent und zugewandt! Gerne wieder!