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RA Denis Hinnah

Vermögensdelikte / Strafrecht
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Als Rechtsanwalt für Strafrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Strafrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Strafrecht weiterhelfen kann.

Unter Vermögensdelikten versteht man die Art von Delikten, bei denen nicht das Eigentum, sondern das Vermögen eines anderen geschädigt oder zumindest gefährdet wird.

Wichtige Vermögensdelikte sind der Betrug (§ 263 StGB), die Untreue (§ 266 StGB), aber auch die Erpressung (§ 253 StGB)

Die Untreue im Sinne des § 266 StGB stellt allgemeinhin den am schwierigsten zu ermittelnden und zu beurteilenden Straftatbestand dar, da es sich faktisch um zwei selbstständige Tatbestände handelt, die alternativ wie kumulativ erfüllt sein können.

Die Besonderheit ist, dass durch den Versuch einer beendeten Tathandlung nicht einmal ein tatsächlicher Schaden eintreten muss.

Eine bloße Vermögensgefährdung reicht für eine positive Tatbestandsmäßigkeit schon aus.


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Telefonberatung Gut beraten

Telefonberatung Vielen Dank für die schnelle fachlich sehr wertvolle Beratung.

Telefonberatung Kompetente Beratung. Gerne wieder !

Telefonberatung Gute Unterstützung,schnelle Kompetente Hilfe!

Telefonberatung laienverständlich Sachstand und Prioritäten kurz und bündig erklärt und auf den Punk gebracht. Sehr angenehmes Telefonat. Vielen DANK Herr Hinnah.

Telefonberatung Also so einen netten und kompetenten Anwalt hab ich lange nicht mehr gesehen, leider ist der nicht in meiner Stadt sonst wäre mit meinen Anliegen sofort bei ihm.PS: Danke nochmal Herr Hinna


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