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In der forensischen Praxis hat das Opferrecht - völlig zu Recht - inzwischen eine größere Bedeutung erlangt.

Mittlerweile können Opfer von Straftaten (gerade Opfer von Gewalttaten und/oder Sexualdelikten) nicht nur Hilfe und Unterstützung bei etablierten Vereinigungen wie beispielsweise dem "Weißen Ring" erhalten.

Sogar die meisten Gerichte haben seit einiger Zeit speziell ausgebildete Sozialarbeiter, die ein Opfer vor, während und nach einem Hauptverhandlungstermin, in dem zumeist die Zeugeneinvernahme als Geschädigter erforderlich ist, psychologisch betreuen.

So kann ein Opfer nicht nur ein angemessenes Schmerzensgeld zivilrechtlich einklagen, sondern seine Rechte im Rahmen des sogenannten Adhäsionsverfahren inzident in einem Strafprozess geltend machen.

Bei besonders schwerwiegenden Straftaten hat der Gesetzgeber den Opfern durch die Nebenklage die Möglichkeit geschaffen, einem Strafprozess aktiv als Verfahrensbeteiligte beizutreten.

Unter welchen Voraussetzungen ein Opfer selbst oder auch Angehörige (etwa von Todesopfern oder Minderjährigen) einem Verfahren beitreten können, ist abschließend in § 395 StPO geregelt.

Unabhängig von einer geldwerten Wiedergutmachung wirkt sich die Möglichkeit, einem Täter noch mal "auf Augenhöhe" begegnen zu können, psychisch positiv auf die Bewältigung des Geschehenen aus.

Jetzt Rechtsauskunft am Telefon von Ihrem Anwalt für Strafrecht einholen. Rufen Sie unsere Anwaltshotline an und lassen Sie sich rechtssicher am Telefon beraten. Sie erhalten eine kompetente und freundliche Rechtsberatung im Strafrecht von erfahrenen Rechtsanwälten. Unsere Anwaltshotline ist erheblich kostengünstiger als ein Kanzlei-Termin. Zusätzlich erspart sie Ihnen die Anfahrt und Wartezeiten.

Hotline: Von der kleinen Rechtsfrage bis zur komplexen Rechtsberatung – informieren Sie sich jetzt telefonisch über Ihre aktuelle Rechtslage sowie Ihren Möglichkeiten, sich zu wehren und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

Anwalt: Alle Rechtsanwälte unserer Anwaltshotline haben Ihren Kanzleisitz in Deutschland und sind von der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer zugelassen. Neben der Telefonberatung kann Ihr Telefonanwalt Sie vor deutschen Strafgerichten vertreten.

Vertretung: Sollte es in Ihrem Fall nötig sein, dass Sie weitere Schritte einleiten müssen oder können, dann haben Sie die Möglichkeit, Ihrem Telefonanwalt ein Mandat zu erteilen. Somit können Sie sich vollumfänglich über unsere Hotline im Strafrecht beraten lassen und gegebenenfalls sich von Ihrem Telefonanwalt außergerichtlich und vor deutschen Strafgerichten vertreten lassen. Bitte beachten Sie, dass die Mandatserteilung mit Ihrem Telefonanwalt jeweils individuell vereinbart wird.

Kosten: Eine telefonische Rechtsberatung ist kostengünstig, da Sie pro Minute nur 1,99 Euro * und ausschließlich für die tatsächliche Beratungsdauer bezahlen. Eine Telefonberatung im Strafrecht dauert durchschnittlich 8 Minuten – somit erhalten Sie für durchschnittlich 16 Euro eine kompetente Rechtsberatung, die ebenso rechtssicher und effektiv ist wie eine Beratung in der Kanzlei. Zusätzlich ersparen Sie sich die Anfahrt!

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RAin Obermann Danke für die sehr ausführliche und gute mehrfache Beratung.

RAin Obermann Sehr angenehmes und informatives Gespräch

RA Kaplan bestens

RAin Obermann Ich bin wie immer mit der umfassenden und sehr kompetenten Rechtsberatung sehr, sehr zufrieden. Frau Rechtsanwältin Obermann hat mir schon sehr oft in einer sehr schwierigen und komplexen Rechtsangelegenheit weitergeholfen. Dafür bin ich ihr sehr dankbar, denn ich wusste oft bei den vielen, auftretenden rechtlichen Problemen nicht mehr weiter. Uneingeschränkte Weiterempfehlung von mir!

RAin Obermann Wir immer bestens

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