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RA Adolf F. Langer

Abgabenordnung / Steuerrecht
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Als Fachanwalt für Steuerrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Steuerrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Steuerrecht weiterhelfen kann.

Die Abgabenordnung(AO) ist das zentrale Gesetzeswerk des Steuerrechts. Daher wird es zuweilen auch als das "Grundgesetz des Steuerrechts" bezeichnet. Die Abgabenordnung existiert seit dem Jahr 1976 und umfasst nicht nur die allgemeinen steuerrechtlichen Vorschriften, sondern definiert auch die Zuständigkeiten der jeweiligen Finanzbehörden und die Besteuerungsverfahren insgesamt.

Ferner enthält sie auch Straf- und Bußgeldgesetze. Zu nennen wäre hier vor allem das Delikt der Steuerhinterziehung nach § 370 AO, aber auch der Katalog der Steuerordnungswidrigkeiten.


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