Reiserecht Reisevertrag - telefonische Rechtsberatung
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Der Reisevertrag ist in rechtlicher Hinsicht meist kein Einzelvertrag, sondern insbesondere bei Buchung einer sogenannten Pauschalreise ein Zusammenschluss mehrerer Einzelverträge. Diese Einzelverträge sind sodann der Beförderungsvertrag, um zum Urlaubsziel zu gelangen und der Hotel- oder Apartmentvertrag in der Regel mit einem Vertrag über Verpflegung mit Zusatzleistungen wie etwa Ausflügen oder besonderen sonstigen Dienstleistungen. Vertragspartner ist zumeist aber nur der Veranstalter selbst, der unter Umständen für Nicht-Oder Schlechtleistung seiner Drittvertragspartner haften muss. Bekanntlich versuchen viele Reiseveranstalter bei Auftritt etwaiger Mängel, diese auf die jeweiligen Kooperationspartner abzuwälzen. Maßgeblich für den Verbraucher ist aber der Vertrag mit dem Veranstalter, der im Einzelfall im Innenverhältnis seine (von ihm ausgewählten) Partnerunternehmen in Regress nehmen muss.
Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für Ihr Beratungsgespräch im Reiserecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel einen Vertrag oder weitere Dokumente, die für Ihren Fall wichtig sind, per Upload zu übertragen.
Zu empfehlen ist eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft im Reiserecht zu erhalten.
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Gesamtbewertung
10582 Bewertungen
RAin Obermann Ich bin wie immer mit der umfassenden und sehr kompetenten Rechtsberatung sehr, sehr zufrieden. Frau Rechtsanwältin Obermann hat mir schon sehr oft in einer sehr schwierigen und komplexen Rechtsangelegenheit weitergeholfen. Dafür bin ich ihr sehr dankbar, denn ich wusste oft bei den vielen, auftretenden rechtlichen Problemen nicht mehr weiter. Uneingeschränkte Weiterempfehlung von mir!
RAin Obermann Wir immer bestens
RA Adamek Bestens, kompetent, beste Beratung
RAin Draudt-Syroth Vielen Dank für das nette Gespräch bezüglich meines Sohnes.Danke
RA Hetényi klare, verständliche Auskunft
RAin Obermann Wie immer sehr zufrieden.