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Mietrecht Wohngeld - telefonische Rechtsberatung

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Finanziell schwache Mieter haben einen Anspruch auf Wohngeld.

Dieser Anspruch ist unabhängig von möglichen sonstigen sozialen Zuwendungen und muss im Einzelfall von dem zuständigen Amt für Wohnungswesen geprüft werden.

Wenn man nicht sicher ist, ob einem Wohngeld zusteht oder nicht, lohnt es sich trotzdem im Zweifel einen entsprechenden Antrag zu stellen, der sodann schlimmstenfalls als unbegründet abgelehnt werden würde.

Viele Mieter wissen gar nicht dass ihnen ein Wohngeldanspruch zustehen würde, da die Behörden hier nicht von selbst informieren.

Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für Ihr Beratungsgespräch im Mietrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel einen Vertrag oder weitere Dokumente, die für Ihren Fall wichtig sind, per Upload zu übertragen.

Zu empfehlen ist eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft im Mietrecht zu erhalten.


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RA Hetényi immer gut

RA Hetényi Haltungkorrektur für einen zweistelligen Betrag: entweder zum Bund oder zu Herrn RA Hetényi.Ich habe mich vor Weihnachten in ein Verfahren mit den Starnberger Behörden verwickeln lassen, wobei mein Rechtsanwalt bemerkenswerte Ruhe und Professionalität bewahrte.Meine Ausdrucksweise sei nicht immer optimal, und ich bringe meinen kreativen (oder möglicherweise unredlichen) Gegnern womöglich zu wenig Respekt entgegen. Dennoch spiegelte mir mein Anwalt die Perspektive eines durchschnittlichen Gegenübers wider, was seine Unterstützung besonders wertvoll machte und die Investition in seine Expertise rechtfertigte.Zusammenfassend bleibt festzuhalten: Entweder ist mein Gegner krank oder ich – so scheint es aus der Perspektive aller Beteiligten. Da eine Behörde niemanden offiziell für krank hält, werde ich diese Angelegenheit nicht weiter öffentlich erörtern. Es handelt sich hierbei um ein Thema, das mir sowohl aus persönlichen als auch haftungsrechtlichen Gründen zu sensibel erscheint.Als ehemaliger Bundeswehrangehöriger schätze ich es, wenn mein Gegenüber seine Meinung offen äußert, anstatt sich durch subtile Schmeicheleien bei der Gegenseite einzuschmeicheln – wobei an der aktuellen Situation nichts Subtiles war.Positiv hervorzuheben ist, dass mein Anwalt mich ermutigte, eine Fristverlängerung zu beantragen – ein Schritt, der mir möglicherweise selbst eingefallen wäre, oder auch nicht. Die Gegenseite scheint jedenfalls alles daranzusetzen, mich in eine Sackgasse zu treiben. Die Strategie eines „Buschkriegs“ gegen mich hielt Herr Hetényi für überzogen und brachte dies sachlich zum Ausdruck.Dennoch bleibt der Eindruck bestehen, dass Transferleistungsempfänger allgemein wenig Wertschätzung erfahren. Dabei bin ich ein hochqualifizierter Spezialist für Plasmaphysik und Chipherstellung. Ohne die Rücksprache mit einem Fachmann hätte ich den oben genannten Schritt jedoch vermutlich nicht gewagt.Letztlich bestätigt sich ein Grundsatz, der vielen arbeitssuchenden Ingenieuren entgegenschlägt: „Selbst schuld.“ Gleichzeitig habe ich das Gefühl, dass mein Anwalt sich bewusst dazu entschieden hat, sich nicht weiter auf die oft problematischen Starnberger Behörden einzulassen. Ich möchte ihn ermutigen, diesen Weg dennoch fortzusetzen, denn für mich bedeutet dies zumindest einen weiteren Versuch. Der Preis für seine Unterstützung war vertretbar.Abschließend möchte ich betonen, dass ich keine Illusionen darüber hege, gegen ein Sozialgericht etwas bewirken zu können. Persönlich habe ich in diesem Fall kaum Verständnis für mein Gegenüber entwickeln können. Möglicherweise habe ich bei Herrn Hetényi den Eindruck erweckt, rechtsradikale Ansichten zu vertreten, durch meine Schilderung von Unregelmäßigkeiten. Wenn dies der Fall ist, verstehe ich vollkommen, warum er deutlich auf Distanz ging.Fazit: Obwohl persönliche Animositäten das Verfahren belastet haben, hat sich der Versuch dennoch gelohnt, da das Honorar vertretbar war und Herr Hetényi selbst davon nur einen Bruchteil erhält. Es ist wichtig, ihn zu unterstützen, damit er nicht gezwungen wird, die Seiten zu wechseln.

RA Adamek Sehr freundliche und fachlich versierte Beratung.

RAin Hieble-Fritz Leider ist das Telefonat unterbrochen worden. Aber mir wurde sehr kompetent und lösungsorientiert weiter geholfen.

RA Hetényi Hat mir einen guten Rat gegeben den ich jetzt umsetzen werde

RA Hetényi Sehr eindeutige Beratung ohne hin und her - beste Grüße und schöne Weihnachten. Waldemar Wiebe


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