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Untermietvertrag - E-Mail Beratung

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Es kommt häufig zu Streitigkeiten, wenn der Mieter etwa aus beruflichen oder sonstigen persönlichen Gründen seine Wohnung untervermieten möchte.

Hierfür ist nämlich grundsätzlich das Einverständnis des Vermieters erforderlich. Der Mieter tut zudem gut daran, einen Untermietvertrag ebenfalls schriftlich abzuschließen.

Verweigert der Vermieter seinem Mieter eine Untervermietung, so eröffnet dies dem Mieter in der Regel die Möglichkeit, das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden.

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RA Hetényi immer gut

RA Hetényi Haltungkorrektur für einen zweistelligen Betrag: entweder zum Bund oder zu Herrn RA Hetényi.Ich habe mich vor Weihnachten in ein Verfahren mit den Starnberger Behörden verwickeln lassen, wobei mein Rechtsanwalt bemerkenswerte Ruhe und Professionalität bewahrte.Meine Ausdrucksweise sei nicht immer optimal, und ich bringe meinen kreativen (oder möglicherweise unredlichen) Gegnern womöglich zu wenig Respekt entgegen. Dennoch spiegelte mir mein Anwalt die Perspektive eines durchschnittlichen Gegenübers wider, was seine Unterstützung besonders wertvoll machte und die Investition in seine Expertise rechtfertigte.Zusammenfassend bleibt festzuhalten: Entweder ist mein Gegner krank oder ich – so scheint es aus der Perspektive aller Beteiligten. Da eine Behörde niemanden offiziell für krank hält, werde ich diese Angelegenheit nicht weiter öffentlich erörtern. Es handelt sich hierbei um ein Thema, das mir sowohl aus persönlichen als auch haftungsrechtlichen Gründen zu sensibel erscheint.Als ehemaliger Bundeswehrangehöriger schätze ich es, wenn mein Gegenüber seine Meinung offen äußert, anstatt sich durch subtile Schmeicheleien bei der Gegenseite einzuschmeicheln – wobei an der aktuellen Situation nichts Subtiles war.Positiv hervorzuheben ist, dass mein Anwalt mich ermutigte, eine Fristverlängerung zu beantragen – ein Schritt, der mir möglicherweise selbst eingefallen wäre, oder auch nicht. Die Gegenseite scheint jedenfalls alles daranzusetzen, mich in eine Sackgasse zu treiben. Die Strategie eines „Buschkriegs“ gegen mich hielt Herr Hetényi für überzogen und brachte dies sachlich zum Ausdruck.Dennoch bleibt der Eindruck bestehen, dass Transferleistungsempfänger allgemein wenig Wertschätzung erfahren. Dabei bin ich ein hochqualifizierter Spezialist für Plasmaphysik und Chipherstellung. Ohne die Rücksprache mit einem Fachmann hätte ich den oben genannten Schritt jedoch vermutlich nicht gewagt.Letztlich bestätigt sich ein Grundsatz, der vielen arbeitssuchenden Ingenieuren entgegenschlägt: „Selbst schuld.“ Gleichzeitig habe ich das Gefühl, dass mein Anwalt sich bewusst dazu entschieden hat, sich nicht weiter auf die oft problematischen Starnberger Behörden einzulassen. Ich möchte ihn ermutigen, diesen Weg dennoch fortzusetzen, denn für mich bedeutet dies zumindest einen weiteren Versuch. Der Preis für seine Unterstützung war vertretbar.Abschließend möchte ich betonen, dass ich keine Illusionen darüber hege, gegen ein Sozialgericht etwas bewirken zu können. Persönlich habe ich in diesem Fall kaum Verständnis für mein Gegenüber entwickeln können. Möglicherweise habe ich bei Herrn Hetényi den Eindruck erweckt, rechtsradikale Ansichten zu vertreten, durch meine Schilderung von Unregelmäßigkeiten. Wenn dies der Fall ist, verstehe ich vollkommen, warum er deutlich auf Distanz ging.Fazit: Obwohl persönliche Animositäten das Verfahren belastet haben, hat sich der Versuch dennoch gelohnt, da das Honorar vertretbar war und Herr Hetényi selbst davon nur einen Bruchteil erhält. Es ist wichtig, ihn zu unterstützen, damit er nicht gezwungen wird, die Seiten zu wechseln.

RA Adamek Sehr freundliche und fachlich versierte Beratung.

RAin Hieble-Fritz Leider ist das Telefonat unterbrochen worden. Aber mir wurde sehr kompetent und lösungsorientiert weiter geholfen.

RA Hetényi Hat mir einen guten Rat gegeben den ich jetzt umsetzen werde

RA Hetényi Sehr eindeutige Beratung ohne hin und her - beste Grüße und schöne Weihnachten. Waldemar Wiebe


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