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RA Peter Pietsch

Staffelmiete / Mietrecht
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Als Rechtsanwalt für Mietrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Mietrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Mietrecht weiterhelfen kann.

Anstatt fortlaufend immer wieder Mieterhöhungen verlangen und erforderlichenfalls gerichtlich durchzusetzen , besteht auch die Möglichkeit , eine Staffelmiete zu vereinbaren.

Diese muss vertraglich festgelegt werden.

Es wird dem Mieter jedoch die Möglichkeit eingeräumt , gegebenenfalls einer weiteren Staffel Erhöhung zu widersprechen , wenn der Mietzins mit der nächsten Staffel über dem Höchstwert des Mietspiegel liegen würde.


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