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Anwaltskanzlei für Mietrecht

Beratung zum Thema: Räumung / Kündigungsfrist.
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Wenn ein Mietobjekt geräumt werden soll, so muss dies unter Einhaltung bestimmter Kündigungsfristen erfolgen. In der Regel sind diese zuvor vertraglich vereinbart worden.

Gibt es keine vertraglichen Vereinbarungen bezüglich von Kündigungsfristen, so gelten die gesetzlichen Fristen, die für den Mieter immer drei Monate betragen. Für den Vermieter verlängern sich die Kündigungsfristen mit der Dauer des Mietverhältnisses.

Kündigungsfristen sind bei Wohnraummietverhältnis jedoch anders als bei gewerblichen Mietverhältnissen. Ein Objekt darf nur unter Einhaltung von Kündigungsfristen geräumt werden. Erst nach Ablauf einer entsprechenden Kündigungsfrist darf ein Räumungsverfahren eingeleitet werden.

Nachdem Sie Ihren Termin gebucht haben, erhalten Sie eine Buchungsbestätigung per E-Mail zugestellt. Bitte beachten Sie, dass Ihr Termin erst mit Zustellung Ihrer Terminbestätigung per E-Mail als bestätigt gilt.

Preisvorteil: Die Kosten für Ihre Erstberatung belaufen sich auf 149,- Euro. Sind Sie rechtsschutzversichert und übernimmt Ihre Versicherung die Kosten, dann erhalten Sie Ihre eingezahlten 149,- Euro zurückerstattet.

Kanzlei Standorte: Bad Aibling, Bad Vilbel, Berlin, Dietzenbach, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Marienberg, Niederkrüchten, Tespe OT Bütlingen, Zwingenberg .


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