RA Olaf Beyer
Ruhezeiten / Mietrecht
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Als Rechtsanwalt für Mietrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Mietrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Mietrecht weiterhelfen kann.
Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten innerhalb eines Hauses wegen der Nichteinhaltung von gesetzlichen Ruhezeiten.
Diese sind im Sommer zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens und im Winter zwischen 22 Uhr abends und 7 Uhr morgens.
Darüber hinaus ist es immer noch üblich, eine Mittagsruhe in der Zeit zwischen 13 Uhr und 15 Uhr einzuhalten.
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wird Kinderlärm nicht als Lärmstörung angesehen.
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Telefontermin Sehr nett kompetent und zugewandt! Gerne wieder!
Telefontermin Sehr kompetente Beratung auf jeden Fall ampfenswert
Telefontermin Klasse Erstberatung - sehr zu empfehlen!Vielen Dank!
E-Mail Beratung Sehr ausführliche Analyse, sehr greifbare Empfehlungen!
Telefontermin Extrem kompetent, übergreifendes Wissen bzgl mehrerer Fachgebiete. Freundlich, kommunikativ. Ein fachlicher Überflieger mit auch sozialer Kompetenz. Mehr geht nicht.
Telefontermin Wie immer Top-Beratung, Herr Beyer nimmt sich ausreichend Zeit, ist sehr zielorientiert und klar, sachlich und dabei humorvoll. Ich fühle mich sehr gut beraten bei ihm, mit Sachverstand und Esprit.