Telefontermin für eine Beratung im Mietrecht vereinbaren
RA Beutler: Mietspiegel
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Der sogenannte Mietspiegel ist eine Summe von Einzeldaten, die im Ergebnis anzeigen, wieviel Miete in einer Gemeinde als ortsüblich verlangt werden kann.
Der Mietspiegel unterscheidet zwischen Baujahrs-Altersklassen und Ausstattung der einzelnen Wohnungen.
Für gewerbliche Objekte gibt es nicht immer Mietspiegel. Hier empfiehlt es sich, eine entsprechende Anfrage bei der örtlichen Industrie und Handelskammer zu tätigen.
Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für unser Beratungsgespräch im Mietrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel Vertragsunterlagen oder weitere für Ihren Fall wichtige Dokumente, per Upload in meine Kanzlei zu übertragen. So ist für Sie und für mich eine bestmögliche Vorbereitung auf unser telefonisches Rechtsberatungsgespräch im Mietrecht gesichert.
Ich empfehle eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft zu erhalten.
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