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RA Peter Pietsch

Leistungsstörungen / Mietrecht
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Als Rechtsanwalt für Mietrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Mietrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Mietrecht weiterhelfen kann.

Wie auch in anderen Vertragsverhältnissen, so kann es im Rahmen eines Mietverhältnisses zu Leistungsstörungen kommen.

Dies gestaltet sich zumeist in Form von Abweichungen der Soll- von der Ist-Beschaffenheit der Mietsache.

Zuweilen kann eine solche Abweichung zu einer sogenannten Mietminderung berechtigen.
In Einzelfällen kann es aber auch dazu führen, dass der Mieter das Mietverhältnis fristlos kündigen und damit beenden kann.
Auch dann muss ein Mietverhältnis aber in jedem Fall schriftlich gekündigt werden und die entsprechenden Gründe müssen schriftlich angegeben werden.


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