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Die sogenannte Kaution stellt eine Sicherheitsleistung für die Mietsache selber da.

Sie ist nicht dafür vorgesehen, diese beispielsweise gegen Ende der Mietzeit „abzuwohnen“, also die restliche Miete damit zu zahlen.

Sie soll nur mögliche Schadensersatzansprüche des Vermieters sichern.

Der Vermieter ist dazu verpflichtet, diese Kaution zu verzinsen bzw. auch jederzeit einen Nachweis über ihren Verbleib erbringen zu können, falls dies erforderlich sein sollte.


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RAin Obermann Die rechtlichen Beratungen und auch sonstige Tipps seitens Frau Rechtsanwältin Obermann in einem sehr komplexen Fall waren stets so hervorragend, dass ich Jedem nach seinem Recht Suchenden einen Telefon- oder auch Kanzleitermin mit Frau Rechtsanwältin Obermann wärmstens empfehlen kann. Von meiner Seite ganz, ganz herzlichen Dank!

RAin Ordemann Super Freundlich, super kompetent

RAin Ordemann Sehr nettes und kompetentes Gespräch!

RAin Draudt-Syroth Sehr kompetente Anwältin. Besten Dank W. Wiebe

RA Hetényi sehr umfassende Beratung, sehr zufrieden

RAin Obermann Super schnelle unkomplizierte Beratung


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