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RA Adolf F. Langer

Kinder / Familienrecht
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Als Rechtsanwalt für Familienrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Familienrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Familienrecht weiterhelfen kann.

Per Definition sind Kinder Abkömmlinge ersten Grades, was insbesondere in erbrechtlicher Hinsicht relevant ist, nämlich in Bezug auf die Erbfolge.

Das Gesetz unterscheidet noch immer zwischen ehelichen und nicht ehelichen Kindern, obwohl diese mittlerweile rechtlich gleichbehandelt werden müssen.

Die Rechte von Kindern wurden speziell durch das UN-Abkommen vom 17.02.1992 festgesetzt.

In Bezug auf zivilrechtliche Schadensersatzansprüche Dritter, insbesondere in Bezug auf Schäden aus unerlaubter Handlung im Sinne des § 823 BGB, haften Eltern für ihre Kinder. Sie finden steuerrechtliche Berücksichtigung und haben eigene Ansprüche gegenüber dem Staat, wie etwa Kindergeld oder auch Kinder- und Jugendhilfe.

Im Rahmen eines etwaigen elterlichen Sorgerechtsstreits bekommen sie einen eigenen Verfahrenshelfer beigeordnet, der dafür Sorge zu tragen hat, dass ihre Rechte gewahrt werden und die eigenen Interessen berücksichtigt werden.


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