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Familienrecht Güterrecht - telefonische Rechtsberatung

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Die vermögensrechtliche Beziehung der Ehepartner zueinander wird durch das eheliche Güterrecht geregelt.

Der Güterstand kann von den Parteien individuell bei Eingehung der Ehe vereinbart werden.

Wenn jegliche Vereinbarung fehlt, geht das Gesetz von dem Güterstand der sogenannten Zugewinngemeinschaft aus. Der Gedanke der grundsätzlichen Zugewinngemeinschaft ist eine weitere Ausgestaltung des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatzes gemäß Art. 3 Grundgesetz (GG).

Das Gesetz lässt abweichend aber die individuelle Ausgestaltung davon abweichender Regelungen zu, wie etwa die der Gütertrennung oder des Ehevertrages.

Auch wenn bei Schließung einer Ehe niemand an Trennung und Scheidung denken mag, so ist es sinnvoll, sich gleichwohl beraten zu lassen und die individuell passendste Vereinbarung zu treffen.

Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für Ihr Beratungsgespräch im Familienrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel einen Vertrag oder weitere Dokumente, die für Ihren Fall wichtig sind, per Upload zu übertragen.

Zu empfehlen ist eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft im Familienrecht zu erhalten.


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RAin Obermann Ich bin wie immer mit der umfassenden und sehr kompetenten Rechtsberatung sehr, sehr zufrieden. Frau Rechtsanwältin Obermann hat mir schon sehr oft in einer sehr schwierigen und komplexen Rechtsangelegenheit weitergeholfen. Dafür bin ich ihr sehr dankbar, denn ich wusste oft bei den vielen, auftretenden rechtlichen Problemen nicht mehr weiter. Uneingeschränkte Weiterempfehlung von mir!

RAin Obermann Wir immer bestens

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