E-Mail Beratung im Erbrecht
RAin Obermann: Erbausschlagung
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Der Regelfall geht davon aus, dass Erben finanziell oder in einer sonstigen vermögenswirksamen Art und Weise durch ein Erbe begünstigt werden. Leider kann aber durch den Erbfall auch genau das Gegenteil eintreten. Ein Erbe oder mehrere Miterben sind mit dem Tod des Erblassers seine sogenannten Gesamtrechtsnachfolger. Das bedeutet konkret, dass sie sämtliche Rechte und Pflichten, die der Erblasser zu Lebzeiten eingegangen ist, ausnahmslos übernehmen (so beispielsweise auch etwaige Dauerschuldverhältnisse wie Mietverträge).
Da es unbillig wäre, etwaige Schulden den Erben aufzuerlegen, besteht für sie die Möglichkeit, kurz nach dem Erbfall die uneingeschränkte Erbausschlagung zu erklären.
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Meine Bewertungen
1512 Bewertungen
Telefonberatung gibt immer Hinweise, werd ich alles machen, danke
Telefontermin Sehr nett, sehr konkret, sehr informativ!
E-Mail Beratung Ich hab eine sehr umfangreiche und detaillierte Beschreibung meines Vorfallsabgegeben.Die Rechtsanwältin scheint alles aufmerksam gelesen und verstanden zu haben.Die Antwort wurde wie im Internet beschrieben zeitlich passend abgegeben.Ich hoffe, wenn’s drauf ankommt, dass ich mich auf die Antwort 100 % verlassen kann.Aber da gehe ich von aus, deswegen habe ich fünf Sterne vergeben.Sehr zu empfehlen, werde diesen Service vielleicht noch einmal in Anspruch nehmen, was ich natürlich nicht hoffe.
Telefontermin Die Rechtsberatung von Frau RAin Obermann war ganz hervorragend, und sie hat mir erneut sehr gut weitergeholfen. Ganz klare Weiterempfehlung von mir! Herzlichen Dank!
Telefontermin Ein sehr freundliches , strukturiertes und kompetentes Gespräch! Würde ich jederzeit wieder machen .
Telefontermin Sehr hohe fachliche Kompetenz !!!