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RA Peter Pietsch

Der Erbe / die Erben / Erbrecht
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Als Rechtsanwalt für Erbrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Erbrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Erbrecht weiterhelfen kann.

Unter einem oder mehreren Erben versteht man die sogenannten Gesamtrechtsnachfolger, die entweder durch Gesetz (der gesetzlichen Erbfolge) oder kraft einer Verfügung von Todeswillen mit Ableben des Erblassers an dessen Stelle treten. Die (in der Regel) gleichteilig berechtigten Erben bilden eine sogenannte Erbengemeinschaft. Dies kann bei einer Auseinandersetzung, beispielsweise der Liquidation einer geerbten Immobilie durchaus problematisch sein, nämlich dann, wenn Uneinigkeit besteht. Die Veräußerung, Verwertung und/oder Verwendung (beispielsweise die Vermietung) eines (mitgeerbten) Objektes kann nämlich immer nur einstimmig oder überhaupt nicht erfolgen. Für die Erteilung eines Erbscheins ist immer das Nachlassgericht (Amtsgericht) zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt ansässig war.


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