Kündigung Arbeitsvertrag
Kostenlose Erstberatung ✓ Wie ist meine Ausgangssituation? ✓ Welche Möglichkeiten habe ich jetzt? ✓ Besteht Anspruch auf eine Abfindung? Kostenlose Erstberatung
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Die Voraussetzung für eine kostenlose Erstberatung ist, dass Ihr Arbeitsplatz gekündigt wurde, Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben sollen oder Ihnen ein Abfindungsangebot von Ihrem Arbeitgeber vorliegt.
Warum kostenlos?
In unserem Erstberatungsgespräch wird sofort ermittelt, welche Möglichkeiten für Sie bestehen. Sind die Voraussetzungen für eine Kündigungsschutzklage gegeben, oder besteht Aussicht auf das Aushandeln einer für Sie lukrativen Abfindung oder Sie haben Ihren Aufhebungsvertrag noch nicht unterschrieben, dann möchten wir Sie selbstverständlich gerne weiterführend beraten, Ihnen helfen zu Ihrem Recht zu kommen und Sie gegebenenfalls vor Gericht vertreten. Dazu informieren wir Sie gerne nach Ihrem Erstberatungsgespräch.
Selbstverständlich können Sie sich nach Ihrem Erstberatungsgespräch auch anderweitig beraten und vertreten lassen – Ihre Erstberatung, die Sie von uns erhalten, ist für Sie in jedem Fall kostenlos!
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Gesamtbewertung
10645 Bewertungen
RAin Draudt-Syroth Vielen Dank für die tolle Beratung heute wegen meinem Hund
RAin Ordemann Der Gerichtsbeschluss über die Vorrangigkeit der Beerdigungskosten war sehr hilfreich.
RA Syroth Gute Erklärung in Bezug auf Erbrecht, fachlich und ist auf die Situation gut eingegangen. Nicht nur oberflächlich sondern vertieft auf einzelne Bereiche.
RAin Obermann Ich bin äußerst zufrieden mit der hervorragenden Rechtsberatung von Frau Rechtsanwältin Obermann. Besser könnte die Beratung nicht sein! Daher meine uneingeschränkte Weiterempfehlung! Ganz herzlichen Dank!
RAin Obermann Sehr rechtssichere und empathische und Weg weisende Beratung!
RAin Draudt-Syroth Eine sehr nette und kompetente Anwältin. Danke