Kündigung Arbeitsvertrag
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Wurde Ihr Arbeitsplatz gekündigt, sollen Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben oder liegt Ihnen ein Abfindungsangebot von Ihrem Arbeitgeber vor, dann können sie sich von mir kostenlos beraten lassen.
Warum kostenlos beraten?
In unserem Erstberatungsgespräch ermittele ich sofort, welche Möglichkeiten für Sie bestehen. Sind die Voraussetzungen für eine Kündigungsschutzklage gegeben, oder besteht Aussicht auf das Aushandeln einer für Sie lukrativen Abfindung oder Sie haben Ihren vorliegenden Aufhebungsvertrag noch nicht unterschrieben, dann möchte ich Sie selbstverständlich gerne weiterführend beraten, Ihnen helfen zu Ihrem Recht zu kommen und Sie gegebenenfalls vor Gericht vertreten. Dazu informiere ich Sie gerne im Anschluss unseres Erstberatungsgesprächs.
Selbstverständlich können Sie sich nach Ihrem Erstberatungsgespräch auch anderweitig beraten und vertreten lassen – Ihre Erstberatung, die Sie von mir erhalten, ist für Sie in jedem Fall kostenlos!
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