Kündigung Arbeitsvertrag
Kostenlose Erstberatung ✓ Wie ist meine Ausgangssituation? ✓ Welche Möglichkeiten habe ich jetzt? ✓ Besteht Anspruch auf eine Abfindung? Kostenlose Erstberatung
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Die Voraussetzung für eine kostenlose Erstberatung ist, dass Ihr Arbeitsplatz gekündigt wurde, Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben sollen oder Ihnen ein Abfindungsangebot von Ihrem Arbeitgeber vorliegt.
Warum kostenlos?
In unserem Erstberatungsgespräch wird sofort ermittelt, welche Möglichkeiten für Sie bestehen. Sind die Voraussetzungen für eine Kündigungsschutzklage gegeben, oder besteht Aussicht auf das Aushandeln einer für Sie lukrativen Abfindung oder Sie haben Ihren Aufhebungsvertrag noch nicht unterschrieben, dann möchten wir Sie selbstverständlich gerne weiterführend beraten, Ihnen helfen zu Ihrem Recht zu kommen und Sie gegebenenfalls vor Gericht vertreten. Dazu informieren wir Sie gerne nach Ihrem Erstberatungsgespräch.
Selbstverständlich können Sie sich nach Ihrem Erstberatungsgespräch auch anderweitig beraten und vertreten lassen – Ihre Erstberatung, die Sie von uns erhalten, ist für Sie in jedem Fall kostenlos!
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Gesamtbewertung
11683 Bewertungen
RAin Hieble-Fritz Besten Dank für den Hinweis über das weitere Vorgehen betreffend Klageabweisungsrecht - BESTEN DANKW. Wiebe
RAin Draudt-Syroth hat schnell erfasst um was geht. freundlich, kompetent. Prima Beratung!
RA Hetényi Sehr gut, vielen Dank!
RA Adamek Zum wiederholten Mal wurde ich von Herrn Adamek hervorragend beraten. Aufgrund seiner weitreichenden Erfahrung kann er sehr wertvolle Hinweise geben. Ich möchte mich bei ihm ganz herzlich bedanken.
RAin Hieble-Fritz Beratung in einer Mietsache: Frau RA Hieble-Fritz kann ich uneingeschränkt weiterempfehlen. Frau RA Hieble-Fritz ist sehr kompetent und hat eine ruhige symphatische Art.
RAin Obermann Die Rechtsberatungen und das Engagement für Rechtssuchende und Mandanten seitens Frau RAìn Obermann sind meines Erachtens einzigartig. Klare Weiterempfehlung! Ganz herzlichen Dank!