E-Mail Beratung im Ordnungswidrigkeitenrecht
RAin Schillmann: AGB im Reiserecht
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Im Rechtsverkehr mit Verbrauchern sind AGB, also allgemeine Geschäftsbedingungen, mittlerweile gang und gäbe. Sie werden mit Vertragsabschluss des eigentlichen Hauptvertrages Mitbestandteil dieses Vertrages. Leider werden sie von den Verbrauchern nicht immer mit der gebotenen Sorgfalt zur Kenntnis genommen. Bei allgemeinen Geschäftsbedingungen handelt es sich also um das, was im Laienverständnis meist abfällig als das "Kleingedruckte" bezeichnet wird.
Ein Verbraucher muss sich durch ein umfangreiches Klauselwerk aber keineswegs gleich einschüchtern lassen, weil immer einzelfallbezogen geprüft werden muss, ob eine Klausel überhaupt wirksam ist. Diese Einzelfallprüfung muss immer zugunsten des Verbrauchers ausfallen. Eine Klausel, die den Verbraucher unangemessen benachteiligt und/oder einfach nicht ausreichend transparent ist, ist beispielsweise immer nichtig, auch wenn der übrige Vertrag trotzdem wirksam ist.
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Kanzlei-Termin Sehr nett und freundlichen, kann ich nur weiterempfehlen.
Telefonberatung Sehr nett und hat mir gut geholfen.
Telefonberatung Die Auskunft war sachgerecht und kompakt, wenn auch mit einem kleinen Vorbehalt. Das wurde aber auch so mitgeteilt. Vielen Dank.
Telefonberatung Sehr gut und kompetente Beratung. Danke sehr. War das Geld wert
Telefonberatung War leider nicht tief genug im Thema, um mich zu beraten. Hat das Gespräch kurz gehalten, um keine hohen Kosten entstehen zu lassen, was ich sehr fair fand.
Telefonberatung Sehr gut