Verkauf Eigentumswohnung Rechtsberatung
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Beim Verkauf einer Eigentumswohnung sind besondere Voraussetzungen einzuhalten. Insbesondere ist es erforderlich, dass die Wohnung als allererstes den Mietern zum Kauf angeboten wird. Hierbei handelt es sich um das sogenannte Vorkaufsrecht.
Nimmt der Mieter das Kaufangebot, also sein Vorkaufsrecht, nicht an bzw. übt dieses nicht aus, so gilt der Grundsatz: Kauf bricht Miete nicht.
Ein neuer Eigentümer „kauft“ quasi die Mieter dann mit.
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11788 Bewertungen
RA Pietsch Sehr kompetent und schnell. Viellen Dank
RAin Ordemann sehr zufrieden
RAin Draudt-Syroth Höfflich, schnell, kompetent
RAin Ordemann Frau Ordemann konnte mir wieder die richtigen juristischen Tipps geben, damit ich mich gegen eine unberechtigte Forderung wehren kann. Vielen Dank
RAin Hieble-Fritz Wie immer sehr schnell und deutlich. Mit der direkten Antwort bin ich sehr zufrieden.
RA Sen Sehr freundlich und kompetent. Keine telefonische Warteschleife. Ich kam sofort dran.