Verkauf Eigentumswohnung Rechtsberatung
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Beim Verkauf einer Eigentumswohnung sind besondere Voraussetzungen einzuhalten. Insbesondere ist es erforderlich, dass die Wohnung als allererstes den Mietern zum Kauf angeboten wird. Hierbei handelt es sich um das sogenannte Vorkaufsrecht.
Nimmt der Mieter das Kaufangebot, also sein Vorkaufsrecht, nicht an bzw. übt dieses nicht aus, so gilt der Grundsatz: Kauf bricht Miete nicht.
Ein neuer Eigentümer „kauft“ quasi die Mieter dann mit.
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11359 Bewertungen
RAin Obermann 5 Sterne wohl verdient *****!
RAin Draudt-Syroth nach Klärung eines Missverständnisses war die Auskunft eine präzise Beantwortung
RAin Obermann Sehr kompetente und freundliche Beratung. Hat mir sehr geholfen.
RA Adamek Immer schnell und freundlich gerne wieder
RAin Hellmann Danke für die schnelle Hilfe
RA Hetényi Prima, sehr gute Auskunft, Danke.