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RA Michael Beutler

Schönheitsreparaturen / Mietrecht
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Als Rechtsanwalt für Mietrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Mietrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Mietrecht weiterhelfen kann.

Ganz besonders das Thema Schönheitsreparaturen führt immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern.
Art und Umfang von Schönheitsreparaturen werden in den allermeisten Fällen vertraglich festgelegt.

Nicht unüblich ist es, für etwaige Schönheitsreparaturen einen Fristenplan festzusetzen.

Da die in einem Vertrag getroffenen Vereinbarungen bezüglich Schönheitsreparaturen jedoch nicht immer eindeutig sind, muss geprüft werden ob und wie die geforderten Arbeiten tatsächlich durchgeführt werden müssen.


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