Schönheitsreparaturen Rechtsberatung
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Ganz besonders das Thema Schönheitsreparaturen führt immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern.
Art und Umfang von Schönheitsreparaturen werden in den allermeisten Fällen vertraglich festgelegt.
Nicht unüblich ist es, für etwaige Schönheitsreparaturen einen Fristenplan festzusetzen.
Da die in einem Vertrag getroffenen Vereinbarungen bezüglich Schönheitsreparaturen jedoch nicht immer eindeutig sind, muss geprüft werden ob und wie die geforderten Arbeiten tatsächlich durchgeführt werden müssen.
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RA Pietsch Sehr hilfreich, DANKE!!!
RAin Ordemann Sehr kompetent und freundlich. Besten Dank W.Wiebe
RA Renner Habe mich gut aufgehoben gefühlt. Alle Fragen beantwortet bekommen und Unklarheiten beseitigt.
RA Sen Super Auskunft, sehr professionell.
RAin Obermann sehr nett und kompetent, gerne wieder
RA Hetényi Sehr kompetent und guter Zuhörer.