Schönheitsreparaturen Rechtsberatung
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Ganz besonders das Thema Schönheitsreparaturen führt immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern.
Art und Umfang von Schönheitsreparaturen werden in den allermeisten Fällen vertraglich festgelegt.
Nicht unüblich ist es, für etwaige Schönheitsreparaturen einen Fristenplan festzusetzen.
Da die in einem Vertrag getroffenen Vereinbarungen bezüglich Schönheitsreparaturen jedoch nicht immer eindeutig sind, muss geprüft werden ob und wie die geforderten Arbeiten tatsächlich durchgeführt werden müssen.
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RAin Obermann 5 Sterne wohl verdient *****!
RAin Draudt-Syroth nach Klärung eines Missverständnisses war die Auskunft eine präzise Beantwortung
RAin Obermann Sehr kompetente und freundliche Beratung. Hat mir sehr geholfen.
RA Adamek Immer schnell und freundlich gerne wieder
RAin Hellmann Danke für die schnelle Hilfe
RA Hetényi Prima, sehr gute Auskunft, Danke.