Schönheitsreparaturen Rechtsberatung
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Ganz besonders das Thema Schönheitsreparaturen führt immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern.
Art und Umfang von Schönheitsreparaturen werden in den allermeisten Fällen vertraglich festgelegt.
Nicht unüblich ist es, für etwaige Schönheitsreparaturen einen Fristenplan festzusetzen.
Da die in einem Vertrag getroffenen Vereinbarungen bezüglich Schönheitsreparaturen jedoch nicht immer eindeutig sind, muss geprüft werden ob und wie die geforderten Arbeiten tatsächlich durchgeführt werden müssen.
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RAin Ordemann Tolle Beratung
RAin Obermann Eine tolle AnwältinBin super beraten
RA Pietsch Herr Pietsch ist ein sehr freundlicher, kompetenter Anwalt. Er hat mich hervorragend beraten.
RA Pietsch perfekt
RA Hetényi Berät im Auto per Freisprechanlage mit mehreren sich unterhaltenden Personen im Hintergrund und beantwortet zunächst mit persönlicher Meinung, die allerdings im Gegensatz zur danach geschilderten Rechtslage steht. Eine Konzentration (auch zeitlich) auf die eigentliche Fragestellung und ihre rechtliche Einordnung wäre zielführender und günstiger.
RAin Obermann Sehr kompetent, auf den Punkt, denkt aus Sicht des Fragestellers mit und schafft es, in schnellster Zeit präzise Auskunft zu geben.