Kaution Rechtsberatung
Mietrecht Rechtsanwalt:
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Die sogenannte Kaution stellt eine Sicherheitsleistung für die Mietsache selber da.
Sie ist nicht dafür vorgesehen, diese beispielsweise gegen Ende der Mietzeit „abzuwohnen“, also die restliche Miete damit zu zahlen.
Sie soll nur mögliche Schadensersatzansprüche des Vermieters sichern.
Der Vermieter ist dazu verpflichtet, diese Kaution zu verzinsen bzw. auch jederzeit einen Nachweis über ihren Verbleib erbringen zu können, falls dies erforderlich sein sollte.
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Gesamtbewertung
11522 Bewertungen
RAin Ordemann Sehr zufrieden und sehr kompetent LGIKR
RA Bangert Die Beratung war im Großen und Ganzen in Ordnung
RA Hetényi Klare Ansprache - gutes Fachwissen, so stell ich mir eine Beratung vor.Ich melde mich bei neuen Kenntnissen gerne wieder!
RA Pietsch hört sehr aufmerksam zu, sehr freundlich!
RA Pietsch Dankeschön
RA Pietsch Vielen Dank für das freundliche Gespräch.