Kaution Rechtsberatung
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Die sogenannte Kaution stellt eine Sicherheitsleistung für die Mietsache selber da.
Sie ist nicht dafür vorgesehen, diese beispielsweise gegen Ende der Mietzeit „abzuwohnen“, also die restliche Miete damit zu zahlen.
Sie soll nur mögliche Schadensersatzansprüche des Vermieters sichern.
Der Vermieter ist dazu verpflichtet, diese Kaution zu verzinsen bzw. auch jederzeit einen Nachweis über ihren Verbleib erbringen zu können, falls dies erforderlich sein sollte.
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RA Pietsch Unkompliziert, schnell und kompetent.
RA Hetényi Gute Beratung, er war etwas misstrauisch, was ich nicht nachvollziehen konnte und kann, aber die Beratung war zielführend. Würde wohl wieder anrufen.
RA Adamek Vielen Dank Herr Adamek für die gute nachvollziehbare Beratung.Gruss Michael Meyerhttps://www.sensikorelocation.com
RA Hetényi Bin sehr zufrieden, präzise und genau juristisch auf den Punkt gebracht. Immer wieder gern. LG .....
RA Bangert Sehr gut
RA Adamek sehr freundliche und hilfsbereite Beratung!