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Die sogenannte Kaution stellt eine Sicherheitsleistung für die Mietsache selber da.

Sie ist nicht dafür vorgesehen, diese beispielsweise gegen Ende der Mietzeit „abzuwohnen“, also die restliche Miete damit zu zahlen.

Sie soll nur mögliche Schadensersatzansprüche des Vermieters sichern.

Der Vermieter ist dazu verpflichtet, diese Kaution zu verzinsen bzw. auch jederzeit einen Nachweis über ihren Verbleib erbringen zu können, falls dies erforderlich sein sollte.


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RAin Obermann Ich bin mit der Beratung von Frau Rechtsanwältin äußerst zufrienden. Meines Erachtens eine der Besten Anwältinnen! Daher klare Weiterempfehlung von mir!

RA Adamek Sehr nette Beratung gerne wieder.

RA Kaplan Sehr gute Beratung

RA Kaplan sehr nett und kompetent, gerne wieder

RA Syroth Sehr schnelle, genaue und ausführliche Beratung.

RA Reichwald Vielen Dank für die sehr freundliche, kompetente Beratung und die vielen hilfreichen Tipps zur Umsetzung!


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