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Die sogenannte Kaution stellt eine Sicherheitsleistung für die Mietsache selber da.

Sie ist nicht dafür vorgesehen, diese beispielsweise gegen Ende der Mietzeit „abzuwohnen“, also die restliche Miete damit zu zahlen.

Sie soll nur mögliche Schadensersatzansprüche des Vermieters sichern.

Der Vermieter ist dazu verpflichtet, diese Kaution zu verzinsen bzw. auch jederzeit einen Nachweis über ihren Verbleib erbringen zu können, falls dies erforderlich sein sollte.


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Gesamtbewertung

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11522 Bewertungen

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RAin Ordemann Sehr zufrieden und sehr kompetent LGIKR

RA Bangert Die Beratung war im Großen und Ganzen in Ordnung

RA Hetényi Klare Ansprache - gutes Fachwissen, so stell ich mir eine Beratung vor.Ich melde mich bei neuen Kenntnissen gerne wieder!

RA Pietsch hört sehr aufmerksam zu, sehr freundlich!

RA Pietsch Dankeschön

RA Pietsch Vielen Dank für das freundliche Gespräch.


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