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Mietrecht Kappungsgrenze - telefonische Rechtsberatung

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Als sogenannte Kappungsgrenze bezeichnet man den Prozentsatz, um den eine Nettomiete maximal innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren erhöht werden darf.

Derzeit liegt die Kappungsgrenze bei 20%.

Die Kappungsgrenze von 20% führt leider manchmal zu Missverständnissen darüber, wann eine Miete erhöht werden darf. Dies ist nämlich grundsätzlich jedes Jahr möglich. Zu beachten ist nur, dass die Miete nicht um mehr als 20% innerhalb von drei Jahren erhöht werden darf.

Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für Ihr Beratungsgespräch im Mietrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel einen Vertrag oder weitere Dokumente, die für Ihren Fall wichtig sind, per Upload zu übertragen.

Zu empfehlen ist eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft im Mietrecht zu erhalten.


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RAin Draudt-Syroth Bei Frau RA Draudt-Syroth hatte ich das Gefühl in guten Händen zu sein, sie hat mich wirklich nett und kompetent zum Sachverhalt beraten. Sie half mir dabei diesen besser einordnen zu können und gab mir fundierten Ratschlag zum weiteren Vorgehen.

RAin Obermann Frau RAìn Obermann hat mich erneut in einer schwierigen und sehr komplexen Rechtsangelegenheit ganz hervorragend beraten. Ich sah keine Lösung mehr, doch Frau RAìn Obermann hatte wieder eine perfekte Lösung parat. Klare Weiterempfehlung und ganz herzlichen Dank!

RA Adamek Vielen Dank für Ihre schnelle und detaillierte Beratung!

RAin Obermann Tadellos, wie immer! *****

RA Beyer Herr Beyer hat sich Zeit genommen, war sehr geduldig, ruhig, fachlich kompetent und humorvoll - genau, was man braucht, um gut beraten zu sein und zugleich sich wohl zu fühlen. Vielen Dank.

RAin Obermann Vielen Dank für die hervorragende Beratung!


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