Kappungsgrenze Rechtsberatung
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Als sogenannte Kappungsgrenze bezeichnet man den Prozentsatz, um den eine Nettomiete maximal innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren erhöht werden darf.
Derzeit liegt die Kappungsgrenze bei 20%.
Die Kappungsgrenze von 20% führt leider manchmal zu Missverständnissen darüber, wann eine Miete erhöht werden darf. Dies ist nämlich grundsätzlich jedes Jahr möglich. Zu beachten ist nur, dass die Miete nicht um mehr als 20% innerhalb von drei Jahren erhöht werden darf.
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RA Pietsch Sehr hilfreich, DANKE!!!
RAin Ordemann Sehr kompetent und freundlich. Besten Dank W.Wiebe
RA Renner Habe mich gut aufgehoben gefühlt. Alle Fragen beantwortet bekommen und Unklarheiten beseitigt.
RA Sen Super Auskunft, sehr professionell.
RAin Obermann sehr nett und kompetent, gerne wieder
RA Hetényi Sehr kompetent und guter Zuhörer.