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Als sogenannte Kappungsgrenze bezeichnet man den Prozentsatz, um den eine Nettomiete maximal innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren erhöht werden darf.

Derzeit liegt die Kappungsgrenze bei 20%.

Die Kappungsgrenze von 20% führt leider manchmal zu Missverständnissen darüber, wann eine Miete erhöht werden darf. Dies ist nämlich grundsätzlich jedes Jahr möglich. Zu beachten ist nur, dass die Miete nicht um mehr als 20% innerhalb von drei Jahren erhöht werden darf.


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RAin Obermann Ich habe eine ausführliche und kompetente Auskunft erhalten und mir wurden mögliche Perspektiven aufgezeigt. Sehr zugewandte Beratung, hat 5 Sterne verdient.

RA Syroth Hervorragende Beratung. Herzlichen Dank

RAin Obermann Frau Obermann ist die beste AnwältinSie überzeugt mit einem unglaublichen Fachwissen und berät jeden Klient nach auch mit sehr vie Verständnis.

RA Pietsch Vielen Dank für Ihre tolle Beantwortung meiner Frage.

RAin Obermann Frau Obermann hat mir wieder sehr weitergeholfen. Ich kann sie wärmstens weiterempfehlen.

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