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Als sogenannte Kappungsgrenze bezeichnet man den Prozentsatz, um den eine Nettomiete maximal innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren erhöht werden darf.

Derzeit liegt die Kappungsgrenze bei 20%.

Die Kappungsgrenze von 20% führt leider manchmal zu Missverständnissen darüber, wann eine Miete erhöht werden darf. Dies ist nämlich grundsätzlich jedes Jahr möglich. Zu beachten ist nur, dass die Miete nicht um mehr als 20% innerhalb von drei Jahren erhöht werden darf.


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RA Adamek Sehr gute und kompetente Beratung mit allen Facetten.

RAin Ordemann Ich wurde sehr kompetent und sehr freundlich beraten. Vielen Dank

RAin Ordemann Dankeschön ich habe eine gute Beratung bekommen

RAin Obermann Frau Obermann bringt es auf den Punkt. Äußerst hilfreiche und kompetente Rechtsberatung. Fünf Sterne!

RA Bangert vielen Dank

RAin Ordemann Eine gute Rechtsberatung. die mir alles über das Erbnachlassverfahren erklärt hat. Guter Rat ist teuer, aber die Telefongebühren haben sich gelohnt! Vielen Dank Frau Ordemann


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