Insolvenz Rechtsberatung
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Geht ein Vermieter in die Insolvenz, so hat dies möglicherweise gravierende Folgen für seinen Mieter.
Grundsätzlich gilt zwar, dass das ursprüngliche unverändert Mietverhältnis bestehen bleibt.
Oft reicht es nämlich aus, dass das Objekt unter eine Zwangsverwaltung gestellt wird. Dann ändert sich für den Mieter praktisch nichts außer der Tatsache, dass auf ein anderes Konto zu zahlen ist.
Für den Fall, dass ein Insolvenzverwalter jedoch dazu gezwungen ist, zu liquidieren, so darf er auch ein Sonderkündigungsrecht ausüben.
In diesem Fall sollte sich der Mieter dringend rechtzeitig über seine Rechte informieren.
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RA Hetényi Guten Tag Herr RA Hont Péter Hetényi,ich danke Ihnen für die ausführliche Beantwortung. Das hat mir sehr geholfen.Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Arbeit.Freundlichen GrußI.Schievelbein
RA Hetényi Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort. Ich kann Herrn Hetényi sehr empfehlen.
RAin Ordemann Vielen Dank für die sehr schnelle, freundliche und kompetente Beratung.
RAin Hieble-Fritz Sehr geehrte Frau Kirsten Hieble-FritzVielen Dank für Ihre kompetent, umfangreiche und freundliche Beratung. Sie verbinden Fachwissen mit dem nötigen Feingefühl für die Sachlage! Verständlich und Nachvollziehbar! KLASSE
RAin Ordemann Sehr freundliche und kompetente Anwältin. Mit der Beratung war ich sehr zufrieden. Vielen Dank
RA Beyer Sehr nett kompetent und zugewandt! Gerne wieder!