Telefontermin für eine Beratung im Mietrecht vereinbaren
RA Adamek: Fristenplan
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Mietverträge enthalten häufig einen sogenannten Fristenplan.
Dieser Fristenplan setzt fest, wann eine Wohnung turnusmäßig zu renovieren ist. Die Fristen belaufen sich in der Regel auf 3,5 und 7 Jahre.
Wenn der Mieter diesen Fristenplan nicht einhält, so ist er in jedem Fall dazu verpflichtet, die versäumten Renovierungen bei Auszug nachzuholen.
Von einer Renovierungsdurchführung ist im Zweifel abzusehen, wenn dadurch eine sogenannte Verschlimmbesserung eintreten würde.
Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für unser Beratungsgespräch im Mietrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel Vertragsunterlagen oder weitere für Ihren Fall wichtige Dokumente, per Upload in meine Kanzlei zu übertragen. So ist für Sie und für mich eine bestmögliche Vorbereitung auf unser telefonisches Rechtsberatungsgespräch im Mietrecht gesichert.
Ich empfehle eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft zu erhalten.
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Telefontermin Sie haben mir sehr geholfenVielendank
Telefonberatung Konnte mir leider nicht wirklich weiterhelfen. Schade :-(
Telefonberatung Äußerst freundlich, gründlich und hilfreich. Vielen Dank.
Telefonberatung sehr kompetent und nett, gerne wieder
Telefonberatung gute Beratung
Telefonberatung Nochmals vielen Dank für die sehr gute Beratung!!