Anwaltskanzlei für Familienrecht
Rechtsanwalt Hont Péter Hetényi:
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Ehegatten sind einander und der Familie gegenüber zum Unterhalt verpflichtet gemäß § 1360 BGB. Aufgrund der zumeist völlig unterschiedlichen Vermögenseinkünfte der Beteiligten ergeben sich fast zwangsläufig Unstimmigkeiten und Probleme.
Die Unterhaltspflicht ist zudem immer zwingend und völlig unabhängig davon, welchen Güterstand man gewählt hat.
Die jeweilige Beteiligung der einzelnen Ehepartner darf auch nicht rechnerisch gleichartig bestimmt werden, da ein etwaiges Vermögen sowie die jeweilige Arbeitskraft einzelfallbezogen berechnet werden muss.
Ein angemessener Unterhalt bestimmt sich zudem nach den individuellen Gewohnheiten, wie der Hausstand geführt wird und welche persönlichen Bedürfnisse bestehen.
Je nachdem, welcher Lebensstil in einer Ehe und Familie geführt wird, ist der anzusetzende Unterhalt individuell zu berechnen und zu gestalten.
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Preisvorteil: Die Kosten für Ihre Erstberatung belaufen sich auf 149,- Euro. Sind Sie rechtsschutzversichert und übernimmt Ihre Versicherung die Kosten, dann erhalten Sie Ihre eingezahlten 149,- Euro zurückerstattet.
Kanzlei Standorte: Hamburg.