Unterhalt - Anwaltshotline
Familienrecht RechtsauskunftRufen Sie jetzt an
Ehegatten sind einander und der Familie gegenüber zum Unterhalt verpflichtet gemäß § 1360 BGB. Aufgrund der zumeist völlig unterschiedlichen Vermögenseinkünfte der Beteiligten ergeben sich fast zwangsläufig Unstimmigkeiten und Probleme.
Die Unterhaltspflicht ist zudem immer zwingend und völlig unabhängig davon, welchen Güterstand man gewählt hat.
Die jeweilige Beteiligung der einzelnen Ehepartner darf auch nicht rechnerisch gleichartig bestimmt werden, da ein etwaiges Vermögen sowie die jeweilige Arbeitskraft einzelfallbezogen berechnet werden muss.
Ein angemessener Unterhalt bestimmt sich zudem nach den individuellen Gewohnheiten, wie der Hausstand geführt wird und welche persönlichen Bedürfnisse bestehen.
Je nachdem, welcher Lebensstil in einer Ehe und Familie geführt wird, ist der anzusetzende Unterhalt individuell zu berechnen und zu gestalten.
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Anwalt: Alle Rechtsanwälte unserer Anwaltshotline haben Ihren Kanzleisitz in Deutschland und sind von der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer zugelassen. Neben der Telefonberatung kann Ihr Telefonanwalt Sie vor deutschen Familiengerichten vertreten.
Vertretung: Sollte es in Ihrem Fall nötig sein, dass Sie weitere Schritte einleiten müssen oder können, dann haben Sie die Möglichkeit, Ihrem Telefonanwalt ein Mandat zu erteilen. Somit können Sie sich vollumfänglich über unsere Hotline im Familienrecht beraten lassen und gegebenenfalls sich von Ihrem Telefonanwalt außergerichtlich und vor deutschen Familiengerichten vertreten lassen. Bitte beachten Sie, dass die Mandatserteilung mit Ihrem Telefonanwalt jeweils individuell vereinbart wird.
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RAin Obermann Frau Obermann ist die beste AnwältinSie überzeugt mit einem unglaublichen Fachwissen und berät jeden Klient nach auch mit sehr vie Verständnis.
RA Pietsch Vielen Dank für Ihre tolle Beantwortung meiner Frage.
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