Telefontermin für eine Beratung im Familienrecht vereinbaren
RA Langer: Unterhalt
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Ehegatten sind einander und der Familie gegenüber zum Unterhalt verpflichtet gemäß § 1360 BGB. Aufgrund der zumeist völlig unterschiedlichen Vermögenseinkünfte der Beteiligten ergeben sich fast zwangsläufig Unstimmigkeiten und Probleme.
Die Unterhaltspflicht ist zudem immer zwingend und völlig unabhängig davon, welchen Güterstand man gewählt hat.
Die jeweilige Beteiligung der einzelnen Ehepartner darf auch nicht rechnerisch gleichartig bestimmt werden, da ein etwaiges Vermögen sowie die jeweilige Arbeitskraft einzelfallbezogen berechnet werden muss.
Ein angemessener Unterhalt bestimmt sich zudem nach den individuellen Gewohnheiten, wie der Hausstand geführt wird und welche persönlichen Bedürfnisse bestehen.
Je nachdem, welcher Lebensstil in einer Ehe und Familie geführt wird, ist der anzusetzende Unterhalt individuell zu berechnen und zu gestalten.
Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für unser Beratungsgespräch im Familienrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel Vertragsunterlagen oder weitere für Ihren Fall wichtige Dokumente, per Upload in meine Kanzlei zu übertragen. So ist für Sie und für mich eine bestmögliche Vorbereitung auf unser telefonisches Rechtsberatungsgespräch im Familienrecht gesichert.
Ich empfehle eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft zu erhalten.