Trennung Rechtsberatung
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Eine Trennung ist das Stadium vor Abschluss eines (gerichtlichen) Scheidungsverfahrens.
Sie beginnt mit der Übereinkunft der Ehepartner darüber, dass die eheliche Lebensgemeinschaft beendet ist.
Für die Statthaftigkeit (=Zulässigkeit) eines Scheidungsantrages ist es erforderlich, dass die Parteien mindestens ein Jahr voneinander getrennt sind.
Dabei kommt es aber nicht darauf an, dass die (noch verheirateten) Ehepartner tatsächlich auch räumlich voneinander getrennt sind.
So ist es durchaus möglich, dass - zunächst - weiterhin eine gemeinsame Ehewohnung bewohnt wird, wenn dafür aber übereinstimmend erklärt wird, dass die Ehe nicht mehr weiter fortgeführt wird, da sie zerrüttet ist.
Damit sollen Personen geschützt werden, die möglicherweise auch aus finanziellen Gründen nicht unverzüglich eine räumliche Trennung durch Bezug einer anderen Wohnung realisieren können.
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RAin Obermann Top-Anwältin. Frau Obermann hat mich wieder bestens beraten in einer umfangreichen Situation, wo jetzt, nach über 1 Jahr, nochmals Bedarf ihrer Rechtsberatung erforderlich war. Wieder hervorragend und besonders hervorhebend: Kleinste Details und Abläufe von damals waren lückenlos präsent bei ihr, was die jetzige Beratung unterstützend mitgetragen hat. Mehr als 5 Sterne von mir. Danke.
RAin Obermann Ich schließe mich allen 5 Sternen an!
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RAin Obermann Frau Rechtsanwältin Obermann hat mir schnell ein gutes und kompetentes Gefühl vermittelt. Sie ging sehr verständlich den Fall mit mir durch und unterstütze bei dem weiteren Vorgehen. Ich kann die telefonische Beratung bei ihr wirklich nur empfehlen!
RA Beyer Sehr ausführlichen geht verständlich beraten.Kann ich nur empfehlen
RA Hetényi Ich fühle mich bis hierhin sehr gut begleitet :-)!