Telefontermin für eine Beratung im Familienrecht vereinbaren
RA Blume: Scheidung
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Eine Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Dies ist sogar im Bürgerlichen Gesetzbuch unter § 1353 Absatz 1 ausdrücklich so bestimmt.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) lässt aber außerdem zu, dass diese Verbindung unter bestimmten Voraussetzungen gerichtlich aufgehoben wird (früher per Scheidungsurteil nunmehr per Beschluss).
Entgegen eines weitverbreiteten Glaubens, eine Ehescheidung könne mittels eines gemeinsamen Rechtsanwalts geschieden werden, ist dies insofern falsch, als dass bei einer einvernehmlichen Scheidung tatsächlich nur der Antragsteller einen Rechtsanwalt benötigt, wenn der Antragsgegner dem Scheidungsantrag uneingeschränkt zustimmt. Ein Anwalt darf aber zur Vermeidung eines (zwangsläufig entstehenden) Interessenkonfliktes immer nur eine Partei ausschließlich vertreten.
Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens wird immer auch der sogenannte Vermögensausgleich geregelt, und sei es, dass darauf verzichtet wird.
Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für unser Beratungsgespräch im Familienrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel Vertragsunterlagen oder weitere für Ihren Fall wichtige Dokumente, per Upload in meine Kanzlei zu übertragen. So ist für Sie und für mich eine bestmögliche Vorbereitung auf unser telefonisches Rechtsberatungsgespräch im Familienrecht gesichert.
Ich empfehle eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft zu erhalten.