Kinder - Anwaltshotline
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Per Definition sind Kinder Abkömmlinge ersten Grades, was insbesondere in erbrechtlicher Hinsicht relevant ist, nämlich in Bezug auf die Erbfolge.
Das Gesetz unterscheidet noch immer zwischen ehelichen und nicht ehelichen Kindern, obwohl diese mittlerweile rechtlich gleichbehandelt werden müssen.
Die Rechte von Kindern wurden speziell durch das UN-Abkommen vom 17.02.1992 festgesetzt.
In Bezug auf zivilrechtliche Schadensersatzansprüche Dritter, insbesondere in Bezug auf Schäden aus unerlaubter Handlung im Sinne des § 823 BGB, haften Eltern für ihre Kinder. Sie finden steuerrechtliche Berücksichtigung und haben eigene Ansprüche gegenüber dem Staat, wie etwa Kindergeld oder auch Kinder- und Jugendhilfe.
Im Rahmen eines etwaigen elterlichen Sorgerechtsstreits bekommen sie einen eigenen Verfahrenshelfer beigeordnet, der dafür Sorge zu tragen hat, dass ihre Rechte gewahrt werden und die eigenen Interessen berücksichtigt werden.
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Vertretung: Sollte es in Ihrem Fall nötig sein, dass Sie weitere Schritte einleiten müssen oder können, dann haben Sie die Möglichkeit, Ihrem Telefonanwalt ein Mandat zu erteilen. Somit können Sie sich vollumfänglich über unsere Hotline im Familienrecht beraten lassen und gegebenenfalls sich von Ihrem Telefonanwalt außergerichtlich und vor deutschen Familiengerichten vertreten lassen. Bitte beachten Sie, dass die Mandatserteilung mit Ihrem Telefonanwalt jeweils individuell vereinbart wird.
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RAin Obermann Frau Obermann ist die beste AnwältinSie überzeugt mit einem unglaublichen Fachwissen und berät jeden Klient nach auch mit sehr vie Verständnis.
RA Pietsch Vielen Dank für Ihre tolle Beantwortung meiner Frage.
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