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Das Testament ist der verschriftete letzte Wille des Erblassers. An die Wirksamkeit eines Testamentes werden bestimmte Voraussetzungen gestellt. Der Erblasser muss testierfähig sein, das heißt, er muss mindestens sechzehn Jahre alt sein (§ 2229 Absatz 1 BGB) und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte (§ 2229 Absatz 3 BGB).

Ein Testament bedarf ausnahmslos immer der Schriftform. Es kann sogar komplett eigenhändig aufgesetzt werden und muss nicht notwendigerweise notariell beurkundet werden, auch wenn dies im Einzelfall durchaus sinnvoll sein kann. Es gibt auch gemeinschaftliche Testamente wie das sogenannte "Berliner Testament", das Ehegatten gemeinsam errichten können.


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RAin Obermann Sehr zufrieden, vielen Dank für die Beratung.

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RA Hetényi Freundlich und gute Beratung

RAin Obermann Die rechtlichen Beratungen und auch sonstige Tipps seitens Frau Rechtsanwältin Obermann in einem sehr komplexen Fall waren stets so hervorragend, dass ich Jedem nach seinem Recht Suchenden einen Telefon- oder auch Kanzleitermin mit Frau Rechtsanwältin Obermann wärmstens empfehlen kann. Von meiner Seite ganz, ganz herzlichen Dank!

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