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Kündigungsschutzklage Rechtsberatung

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Der gekündigte Arbeitnehmer hat in den meisten Fällen die Möglichkeit, sich gegen eine ihm gegenüber erfolgte Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vor dem sachlich und örtlich zuständigen Arbeitsgericht zu wehren.

Zunächst sollte er sich darüber informieren, ob die sachlichen Voraussetzungen für eine Kündigungsschutzklage gegeben sind.

Darüber hinaus muss er unbedingt beachten, dass für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage die (atypische) Drei-Wochenfrist gewahrt wird. Das Arbeitsgericht wird sodann feststellen, ob die formellen Voraussetzungen sowie die materielle Begründetheit der angegriffenen Kündigung gegeben sind.

Bei Arbeitsgerichtsprozessen werden in aller Regel zeitnahe Termine anberaumt, da ein Interesse daran besteht, zeitnah Rechtssicherheit darüber zu erlangen, ob ein Arbeitsverhältnis fortbesteht oder nicht.


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RAin Ordemann Sehr kompetent und freundlich. Besten Dank W.Wiebe

RA Renner Habe mich gut aufgehoben gefühlt. Alle Fragen beantwortet bekommen und Unklarheiten beseitigt.

RA Sen Super Auskunft, sehr professionell.

RAin Obermann sehr nett und kompetent, gerne wieder

RA Hetényi Sehr kompetent und guter Zuhörer.

RA Hetényi Sprach von Verschwörungstheorie ,behielt aber nach Kontra das Steuerrad für Krieg ,da er Auswanderung empfahl in Wahl zur Bundeswehr .Ich fand die Beratung egoistisch ,aber aufklärend gegenüber der Unfähigkeit des Landes ,das kaum Jura zu bieten hat stimmig.


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