Kündigungsschutzklage Rechtsberatung
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Der gekündigte Arbeitnehmer hat in den meisten Fällen die Möglichkeit, sich gegen eine ihm gegenüber erfolgte Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vor dem sachlich und örtlich zuständigen Arbeitsgericht zu wehren.
Zunächst sollte er sich darüber informieren, ob die sachlichen Voraussetzungen für eine Kündigungsschutzklage gegeben sind.
Darüber hinaus muss er unbedingt beachten, dass für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage die (atypische) Drei-Wochenfrist gewahrt wird. Das Arbeitsgericht wird sodann feststellen, ob die formellen Voraussetzungen sowie die materielle Begründetheit der angegriffenen Kündigung gegeben sind.
Bei Arbeitsgerichtsprozessen werden in aller Regel zeitnahe Termine anberaumt, da ein Interesse daran besteht, zeitnah Rechtssicherheit darüber zu erlangen, ob ein Arbeitsverhältnis fortbesteht oder nicht.
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RAin Ordemann War sehr zufrieden. Kommt schnell auf den Punkt
RA Pietsch Sehr kompetent und schnell. Viellen Dank
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RAin Draudt-Syroth Höfflich, schnell, kompetent
RAin Ordemann Frau Ordemann konnte mir wieder die richtigen juristischen Tipps geben, damit ich mich gegen eine unberechtigte Forderung wehren kann. Vielen Dank
RAin Hieble-Fritz Wie immer sehr schnell und deutlich. Mit der direkten Antwort bin ich sehr zufrieden.